Zum Hauptinhalt springen

Nach Urteil in Niedersachsen: BIHK fordert Aus für 2G im Einzelhandel

Bund und Länder sollten schnellstmöglich Beschränkungen aufheben / Lutz: „Schutz weiter gewährleistet“

Die Richter am Oberverwaltungsgericht im niedersächsischen Lüneburg hatten am gestrigen Donnerstag die angeordnete 2G-Regelung im Einzelhandel mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Das Gericht erklärte es für unzulässig, dass nur Geimpfte und Genesene in Geschäften des nichttäglichen Bedarfs einkaufen durften. Die Maßnahme sei nicht mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz vereinbar, urteilten die Richter. „Die 2G-Regelung sorgt für unverhältnismäßige Wettbewerbsverzerrungen im stationären Einzelhandel“, kritisiert Lutz. „Während Grundversorger allen Kunden offenstehen, dürfen Sortimentsanbieter nur unter 2G und mit höchstem Kontrollaufwand öffnen. Und das, obwohl der gesamte Einzelhandel kein Infektionstreiber ist.“

Der BIHK warnt, dass den betroffenen Händlern durch die 2G-Regelung ein erheblicher, mit zunehmender Dauer existenzbedrohender Schaden, entsteht. Die Wochen vor und nach Weihnachten sind für die Einzelhändler in Bayern traditionell die umsatzstärkste Zeit im Jahr. Im November und Dezember 2019 lag der Umsatz im bayerischen Einzelhandel insgesamt bei rund 14 Milliarden Euro.

Sofern Sie uns Ihre Einwilligung erteilen, verwenden wir Cookies zur Nutzung unseres Webanalyse-Tools Matomo Analytics. Durch einen Klick auf den Button „Webanalyse akzeptieren“ erteilen Sie uns Ihre Einwilligung dahingehend, dass wir zu Analysezwecken Cookies (kleine Textdateien mit einer Gültigkeitsdauer von maximal zwei Jahren) setzen und die sich ergebenden Daten verarbeiten dürfen. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in unserer Datenschutzerklärung widerrufen. Hier finden Sie auch weitere Informationen.