Nach Urteil in Niedersachsen: BIHK fordert Aus für 2G im Einzelhandel

München – Nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Lüneburg fordert der Bayerische Industrie- und Handelskammertag (BIHK) das Aus von 2G im Einzelhandel. „Diese höchstrichterliche Entscheidung aus Niedersachsen hat Signalwirkung“, erklärt BIHK-Präsident Klaus Josef Lutz. „Bund und Länder sollten 2G im Einzelhandel beenden. Es sollten wieder alle Läden uneingeschränkt öffnen dürfen - natürlich mit Abstand, Masken und Hygienekonzept. Der Schutz von Kunden und Personal wird und muss auch weiterhin gewährleistet sein“, betont Lutz.

Bund und Länder sollten schnellstmöglich Beschränkungen aufheben / Lutz: „Schutz weiter gewährleistet“

Die Richter am Oberverwaltungsgericht im niedersächsischen Lüneburg hatten am gestrigen Donnerstag die angeordnete 2G-Regelung im Einzelhandel mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Das Gericht erklärte es für unzulässig, dass nur Geimpfte und Genesene in Geschäften des nichttäglichen Bedarfs einkaufen durften. Die Maßnahme sei nicht mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz vereinbar, urteilten die Richter. „Die 2G-Regelung sorgt für unverhältnismäßige Wettbewerbsverzerrungen im stationären Einzelhandel“, kritisiert Lutz. „Während Grundversorger allen Kunden offenstehen, dürfen Sortimentsanbieter nur unter 2G und mit höchstem Kontrollaufwand öffnen. Und das, obwohl der gesamte Einzelhandel kein Infektionstreiber ist.“

Der BIHK warnt, dass den betroffenen Händlern durch die 2G-Regelung ein erheblicher, mit zunehmender Dauer existenzbedrohender Schaden, entsteht. Die Wochen vor und nach Weihnachten sind für die Einzelhändler in Bayern traditionell die umsatzstärkste Zeit im Jahr. Im November und Dezember 2019 lag der Umsatz im bayerischen Einzelhandel insgesamt bei rund 14 Milliarden Euro.

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