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Webinarreihe: Digitale Barrierefreiheit

Am 28. Juni 2025 wird in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) wirksam. Dieses Gesetz setzt die Europäische Richtlinie 2019/882 in nationales Recht um und verpflichtet erstmals auch private Unternehmen, ihre Produkte und Dienstleistungen barrierefrei anzubieten. 

Was bedeutet digitale Barrierefreiheit? 

Digitale Barrierefreiheit gewährleistet, dass alle Menschen – unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen – uneingeschränkt Zugang zu digitalen Produkten und Dienstleistungen haben. Eine barrierefreie Webseite bringt dabei nicht nur mehr Inklusion mit sich, sondern sorgt auch für eine verbesserte Nutzererfahrung für alle, eine größere Reichweite und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben. 

Unsere Webinarreihe: Unterstützung auf dem Weg zur Barrierefreiheit 

In unserer Webinarreihe Digitale Barrierefreiheit erhalten Sie wertvolle Impulse und praxisnahe Antworten. Sie erfahren, wie Sie die gesetzlichen Vorgaben des BFSG erfüllen und Ihre Webseite sowie digitale Angebote erfolgreich barrierefrei gestalten. 

Die Teilnahme ist kostenfrei. Diese Webinarreihe wird präsentiert im Rahmen der gemeinsamen Digitalisierungsinitiative der Industrie- und Handelskammern in Bayern.

Die Umsetzung der rechtlichen Vorgaben des BFSG stellt Unternehmen vor große Herausforderungen. Doch wer ist überhaupt in welcher Form betroffen und wie kann barrierefreie Gestaltung rechtssicher gelingen?

In der Auftaktveranstaltung unseres Webinars stellt Sven Niklas, Referent für digitale Barrierefreiheit bei der Bundesfachstelle Barrierefreiheit, dar, wer in den Anwendungsbereich des Gesetzes fällt, was genau barrierefrei zu gestalten ist und an welche Zielgruppen sich das BFSG richtet. Es wird erklärt, welche Überwachungsmöglichkeiten den Behörden in Zukunft zur Verfügung stehen sollen, um eine Einhaltung zu kontrollieren und welche neuen Klagerechte für Verbraucher und Verbände entstehen.

Referent: Sven Niklas, Bundesfachstelle Barrierefreiheit

Aufzeichnung des Webinars: Das BFSG rechtlicher Rahmen Ein Überblick für Unternehmen

Für Menschen ohne Einschränkungen sind digitale Barrieren oft unsichtbar. Doch was bedeutet das konkret? 

  • Beispiel 1: Eine Grafik ohne Alternativ-Text. Für die meisten kaum bemerkbar, aber für blinde Menschen ein Informationsverlust.
  • Beispiel 2: Die Größenauswahl in einem Online-Shop funktioniert nur mit der Maus. Für Nutzerinnen und Nutzer der Tastatur wird der Einkauf unmöglich. 

In unserem Webinar zeigen wir Ihnen mit anschaulichen, praktischen Beispielen, wo fehlende Barrierefreiheit Menschen ausschließt. Sie erfahren, warum nicht nur Menschen mit dauerhaften Behinderungen betroffen sind, sondern auch Personen in Lebenssituationen, die temporäre Einschränkungen mit sich bringen – etwa durch einen Unfall oder altersbedingte Veränderungen. 

Erleben Sie, wie Barrierefreiheit für alle möglich wird. 

Referenten: 

  • Susanne Baumer, Betriebsleitung Daten – Medien – Service, Pfennigparade
  • Sepp Plötz, Pfennigparade 

Download der Präsentation der Pfennigparade: Digitale Teilhabe in der Praxis 
Aufzeichnung des Webinars: Digitale Teilhabe in der Praxis

Wir starten mit einem Beispiel aus der Praxis: Wie setzt man digitale Barrierefreiheit nachhaltig im Unternehmen um? Hierbei geht es darum, digitale Angebote für alle zugänglich zu gestalten. Im zweiten Teil werden konkrete Hilfestellungen gegeben, wie man selbst mit digitaler Barrierefreiheit starten kann. Es werden praktische Tipps und Methoden vorgestellt, die leicht umzusetzen sind. So kann jedes Unternehmen schrittweise zu einer inklusiven digitalen Umgebung beitragen.

Referentinnen: 

  • Annett Farnetani, Digital Accessibility Consultant & CEO, mindscren GmbH
  • Alessia Isabel Pareschi, Unternehmenskommunikation, Münchner Wohnen 

Download der Präsentation der mindscreen GmbH: Meine Webseite digital barrierefrei gestalten - Eine praktische Sicht auf die Handlungsfelder verlinken

Im Rahmen des bayerischen Pakts für berufliche Weiterbildung bieten die bayerischen IHKs gemeinsam mit dem Staatsministerium für Digitales und weiteren Partnern Webinar-Reihen wie diese hier als "Digitalimpulse" für Unternehmen an.

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