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Positionen und Stellungnahmen

Dank unserer engen Verzahnung mit der Wirtschaft in Bayern wissen die bayerischen IHKs, was „ihre“ Unternehmen in den Regionen bewegt. Dieses Wissen bringen wir aktiv in politische Entscheidungsprozesse ein. Umgekehrt werden wir von den politischen Entscheidungsträgern als wichtiges Sprachrohr der Wirtschaft wahrgenommen und gehört. Hier finden Sie einen Überblick über aktuelle wirtschaftspolitische Themen, zu denen die bayerischen IHKs Stellung bezogen haben.

Finanzierung, Steuern

Die Industrie- und Handelskammern in Bayern, die Arbeitsgemeinschaft der bayerischen Handwerkskammern, die Verbände der bayerischen Kreditwirtschaft und die Wirtschaftskammer Österreich (Bundessparte Bank und Versicherung) empfehlen in einem gemeinsamen Positionspapier regulatorische Vereinfachungen, um dringend notwendige Investitionen in die Zukunft der europäischen Wirtschaft zu mobilisieren.

Die Omnibus-Initiative zur Nachhaltigkeit geht für eine wirksame Entlastung des Mittelstandes nicht weit genug. Um dem sog. „Trickle-down Effekt“ effektiv entgegenzuwirken, ist eine parallele Initiative in der Bankenregulierung zwingend erforderlich. Wir regen folgende Maßnahmen an:

  • Anwendungsbereich für die Nachhaltigkeitsberichterstattung in der Bankenregulierung an die Vorschläge der Omnibus-Initiative angleichen
  • Für kleine und mittlere Unternehmen grundsätzlich Branchen-Proxy-Ratings zulassen
  • Voluntary SME Standard auch in der Bankenregulierung als verbindliche Obergrenze (Value Chain Cap) verankern

Daran anschließend sprechen wir uns durch einen spürbaren Abbau von Bürokratie und durch wettbewerbsfähige Kreditinstitute für eine Stärkung der Mittelstandsfinanzierung aus:

  • Unter Berücksichtigung des Proportionalitätsprinzips bei der Implementierung von Basel III behutsam vorgehen
  • Antizyklischen Kapitalpuffer und Systemrisikopuffer kritisch überprüfen
  • Level II Vorgaben auf EU-Ebene entbürokratisieren
  • Bankenaufsicht soll weiterhin interne Ratings der Banken akzeptieren

Zum Positionspapier "Mittelstandsfinanzierung stärken und ESG-Vorgaben für Kreditinstitute anpassen"

Das Bundesverfassungsgericht hat die sog. Verpackungssteuer der Stadt Tübingen für verfassungsgemäß erklärt und damit grundsätzlich die Steuerhoheit der Kommunen gestärkt. Die finanziell angespannte Situation der Städte und Gemeinden sowie die Belastung des öffentlichen Raums durch Einwegverpackungen sind auch uns bekannt. Wir nehmen das ernst. Die Einführung einer kommunalen Verpackungssteuer ist aber aus Sicht der bayerischen Wirtschaft ein untaugliches Mittel, die kommunalen Kassen aufzufüllen. Eine Verpackungssteuer wird erhebliche wirtschaftliche und administrative Zusatzlasten nach sich ziehen und zugleich den gewünschten Umwelteffekt nicht sicherstellen.

Die bayerischen IHKs sprechen sich grundsätzlich gegen zusätzliche Steuern und Abgaben aus, um die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe nicht weiter zu beeinträchtigen. Außerdem bestehen mit der EU-Einwegkunststoffrichtlinie und dem deutschen Verpackungsgesetz bereits Regelungen zur Abfallvermeidung. Die bayerische Wirtschaft steht hinter dem Ansatz einer nachhaltig-sozialen Marktwirtschaft und trägt seit Jahren mit eigenen Modellen und Innovationen zur Abfallvermeidung bei.

Zur BIHK-Position "Kritik an kommunaler Verpackungssteuer"

Am 21. Mai 2025 hat die Europäische Kommission mit dem „Omnibus IV“ ein Paket zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von Small Mid Cap-Unternehmen (SMCs) vorgestellt. Damit will die EU-Kommission Bürokratie abbauen, Investitionen erleichtern und die Innovationskraft europäischer Unternehmen stärken. „Omnibus IV“ soll u.a. Bürokratieentlastungen bei den folgenden EU-Verordnungen bringen: DSGVO, Batterieverordnung, Prospektverordnung, F-Gase Verordnung und MiFID II-Richtlinie. Der Bayerische Industrie- und Handelskammertag begrüßt die Einführung einer zusätzlichen Mittelstandskategorie („Small Mid Cap“, SMC), die die bisherige KMU-Definition der EU erweitert.

Zur Stellungnahme "Small Mid Cap Definition der EU"

Das Steuersystem ist hinsichtlich Höhe und Komplexität ein Wettbewerbsnachteil. Leitbild muss ein praktikables Steuerrecht sein, das Leistung fördert, Anreize fürs Arbeiten setzt sowie die Unternehmen in ihrer Innovations- und Investitionskraft unterstützt.

Auf einen Blick

Für eine leistungs- und auch international wettbewerbsfähige Wirtschaft spielt das Steuerrecht eine wichtige Rolle. Leitbild muss ein praktikables Steuerrecht sein, das Leistung fördert und die Wirtschaft in ihrer Innovations- und Investitionskraft unterstützt. Neben Rechtssicherheit und Planbarkeit brauchen die Unternehmen nachvollziehbare und einfache steuerliche Regeln. Für die nächste Legislaturperiode sind folgende Impulse relevant:

  • Wettbewerbsfähigkeit des Steuersystems verbessern
  • Innovations- und Investitionskraft der Unternehmen stärken
  • mehr Kooperation statt Konfrontation

Zu den Forderungen der bayerischen IHKs zur Steuerpolitik

Die EU-Nachhaltigkeitsregulierung birgt derzeit für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) große bürokratische Lasten. Auch kleinste Unternehmen füllen bereits heute für Abnehmende und Geldgebende zahl- und umfangreiche Fragebögen aus. Ein Voluntary SME Standard (VSME) soll den nicht kapitalmarktorientierten KMU helfen, die Informationsanforderungen der nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Unternehmen und Banken zu erfüllen. Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) erarbeitete im Auftrag der EU-Kommission einen Entwurf für den VSME und stellte diesen bis zum 21. Mai 2024 zur Konsultation. Ein einheitlicher, schlanker und standardisierter VSME bietet große Chancen für einen KMU-freundlichen Berichtsstandard, der maßgeblich zur Reduzierung von Bürokratie beiträgt.

Die IHKs haben in einem bundesweiten Praxischeck die Umsetzbarkeit des VSME-Entwurfs geprüft. Unsere Handlungsempfehlungen (siehe BIHK-Stellungnahme unten):

  • Beschränkung auf ein schlankes Basismodul mit maximal einem Dutzend Kennzahlen
  • Einrichtung einer einheitlichen Datenplattform mit praxisgerechten Erläuterungen und Schnittstellenfunktion
  • Befreiung von Kleinstunternehmen mit bis zu 10 Mitarbeitern
  • Aufnahme des VSME in die bestehenden EU-Richtlinien zur Nachhaltigkeitsberichterstattung.

Zur weiteren Information stellen wir außerdem die Stellungnahme der DIHK zum VSME zur Verfügung.

Zur BIHK Stellungnahme
Zur DIHK Stellungnahme

DIHK-Stellungnahme vom 12. Mai 2023 zu den Vorschlägen der Europäischen Kommission zur Weiterentwicklung der Taxonomie (Klima- und Umweltziele).

Zur DIHK-Stellungnahme

Die Transformation der Wirtschaft in Richtung Klimaneutralität fällt aktuell mit einer massiven Energiekrise zusammen. Dazu kommen die hohe Inflation und der zunehmende Fachkräftemangel. Gleichzeitig muss die internationale Wettbewerbsfähigkeit für zukünftigen Wohlstand in Deutschland gesichert werden: Selten in den letzten Jahrzehnten stand die deutsche Wirtschaft vor ähnlich großen Herausforderungen!

In der aktuell eher angespannten Liquiditätssituation müssen Unternehmen die Transformation zur Klimaneutralität mit hohen Investitionen unterlegen, angefangen von der Entwicklung neuer Produkte und Dienstleistungen über die Modernisierung von Betriebsanlagen, die Umstellung der betrieblichen Energieversorgung und der Logistik bis zur Sicherung der Klimaneutralität auch in den Lieferketten. Diese immensen Investitionen können viele Unternehmen nur mit externem Kapital bewerkstelligen.

"Sustainable Finance" ist, ergänzend zur CO2-Bepreisung, ein wesentlicher Eckpfeiler des EU Green Deal. Die Umsetzung umfasst (1) die Finanzierung selbst (vor allem im Rahmen der EU-Taxonomie-Verordnung, die wirtschaftliche Tätigkeiten hinsichtlich ihrer ökologischen Nachhaltigkeit einstufen will), aber auch (2) umfangreiche Offenlegungs- und Nachweispflichten. Zu diesen europäischen Regelungen kommen noch (3) globale Initiativen zu Offenlegungsstandards, da Sustainable Finance auch international an Bedeutung gewinnt.

Zum DIHK-Positionspapier

Bildung, Fachkräfte, Arbeitsmarkt

Auf einen Blick
Der Arbeitskräftemangel wird sich im Zuge der demografischen Entwicklung weiter verschärfen. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, müssen alle Potenziale auf dem Arbeitsmarkt genutzt, Anreize für eine höhere Erwerbsbeteiligung gesetzt und Flexibilisierungsspielräume geschaffen werden. Ansatzpunkte hierfür sind:

  • Ältere für eine längere Erwerbstätigkeit gewinnen
  • Erwerbstätigkeit von Frauen steigern
  • Zuwanderung von Arbeitskräften weiter vereinfachen
  • Beschäftigung von Geflüchteten leichter ermöglichen
  • Arbeitsanreize stärken
  • Flexibles und mobiles Arbeiten erleichtern


Zu den Forderungen der bayerischen IHKs

Deutsche Schüler haben beim PISA-Test schlecht wie nie abgeschlossen. Die von der OECD 2022 erhobenen Daten wurden im November 2023 veröffentlicht. Nach den PISA-Ergebnissen haben 15jährige in Mathematik, Lesen und Naturwissenschaften noch nie so schwach abgeschnitten.

Die PISA-Studie bestätigt auf wissenschaftlicher Ebene, was Ausbildungsunternehmen seit Jahren beobachten: Die Mängel in den grundlegenden Kompetenzen sind alarmierend und bereiten der bayerischen Wirtschaft große Sorgen. Die durch PISA erneut beschriebene Bildungsmisere erschwert es den Betrieben enorm, ihren Fachkräftenachwuchs zu sichern. Denn eine erfolgreiche Ausbildung fängt bereits in der Schule an.

Aus Sicht der Wirtschaft gibt es keinen Erkenntnisnotstand, sondern es besteht Handlungsbedarf. Das neue Positionspapier der DIHK zur schulischen Bildung legt aus Sicht der Wirtschaft dar, was getan werden muss, um junge Menschen besser auf den Berufseinstieg und die Anforderungen der Arbeitswelt vorzubereiten. Das Papier enthält Empfehlungen zur Verbesserung der schulischen Bildung. Ziel ist, junge Menschen fit für den Start einer Ausbildung zu machen und ihren Bildungserfolg zu sichern.

Zum Positionspapier "Schulische Bildung verbessern - Fachkräfte für die Wirtschaft sichern"

Ein großer Umbruch auf dem Arbeitsmarkt steht der bayerischen Wirtschaft bevor: Die Generation der sogenannten Babyboomer-Generation geht in den nächsten Jahren in Rente, während die Zahl der Schulabgängerinnen und Schulabgänger deutlich niedriger liegt. Daraus entsteht bis zum Jahr 2030 eine Lücke von mehr als 1,3 Millionen Arbeitskräften. Schon heute haben viele Betriebe große Schwierigkeiten, ihre offenen Stellen zu besetzen. Für die Herausforderungen der Zukunft, etwa Energiewende oder Digitalisierung, braucht es aber ausreichend Arbeitskräfte in Bayern.

Die Forderungen der bayerischen IHKs, um den Arbeitskräftemangel abzumildern:  

  • Inländisches Arbeits- und Fachkräftepotentiale voll ausschöpfen
  • Gezieltes Anwerben von ausländischen Fach- und Arbeitskräften
  • Arbeitsproduktivität erhöhen

Zu den BIHK-Positionen "Fachkräfte sichern" und "Berufliche Bildung - Standort, Wohlstand, Zukunft"

Bürokratieabbau

Aus Sicht der Bayerischen IHKs stellt der Entwurf für das erste Modernisierungsgesetz in Teilen einen guten Schritt in Richtung Bürokratieabbau dar. Durch die Vielzahl von Anforderungen bei Planen & Bauen in Verbindung mit den drängenden Fragen zur Klima-, Energie- und Verkehrswende sollte dieses Thema jedoch genügend Raum für eine umfassende Novellierung bekommen. Damit könnte sowohl kostengünstigeres Bauen solide vorangetrieben werden als auch der Transformationsprozess in Richtung Ressourceneffizienz und Kreislaufwirtschaft verstetigt werden.

Zur BIHK-Stellungnahme Erstes Modernisierungsgesetz (BIHK 2024)
Zur BIHK-Stellungnahme Zweites Modernisierungsgesetz (BIHK 2024)
Zur BIHK-Stellungnahme Drittes Modernisierungsgesetz (BIHK 2025)
Zur BIHK-Stellungnahme Viertes Modernisierungsgesetz (BIHK 2025)

Durch das Übermaß an Bürokratie entgehen Deutschland bis zu 146 Milliarden Euro pro Jahr an Wirtschaftsleistung. Hinzu kommt die schleppende Verwaltungsdigitalisierung, der rund die Hälfte der Firmen die Schulnote 5 oder 6 geben.

Auf einen Blick
Die bisherigen Versuche zum Bürokratieabbau und zur Digitalisierung erfolgen weitgehend unkoordiniert und mittels kleinteiliger Einzelmaßnahmen, die die Unternehmen nicht ausreichend entlasten. Es braucht eine Legislatur-übergreifende Agenda mit langfristigen Zielen, die konsequent verfolgt wird. Bestandteile dieser Agenda müssen sein:

  • Schnelle, konsequente Verwaltungsdigitalisierung mit schlanker Governance und klarer Struktur
  • Zusammenspiel von Verwaltung und Unternehmen optimieren
  • Rechtsrahmen auf Effizienz und Effektivität trimmen
  • Berichts- und Nachweispflichten sowie Haftungsrisiken auf unternehmerische Einflussbereiche beschränken

Zu den Forderungen der bayerischen IHK zum Bürokratieabbau

Um der Politik für den Bürokratieabbau konkrete Impulse zu geben, legt die IHK-Organisation über 50 Vorschläge für Vereinfachungen bei EU-Gesetzen vor.

Die Unternehmen im Freistaat leiden unter immer mehr neuen Regularien, Vorschriften und Dokumentationspflichten. Die Bürokratie geht immer öfter zu Lasten der unternehmerischen Tätigkeit. Hürden aus Anträgen, Formularen und Nachweispflichten bremsen die Unternehmen zusehends aus. Die Flut an bürokratischen Vorgaben verhindert somit Innovationen, kreatives Unternehmertum und Wirtschaftswachstum.

Die Forderungen der bayerischen IHKs für weniger Bürokratie in Bayern:

  • Leistungskriterien für Verwaltungsverfahren einführen
  • Digitale Kultur in der Verwaltung vorantreiben und auf Wirtschaft konzentrieren
  • Einheitliche und einfache Zugänge für digitale Behördengänge schaffen
  • Wirtschaft und Verwaltung digitale vernetzen

Zur BIHK-Position "Bürokratie durch klare Leistungskriterien und  nutzerorientierte, agile Digitalisierung abbauen"

Digitalpolitik

Hintergrund:
Eine leistungsfähige Festnetz-Breitbandinfrastruktur und ein stabiles, schnelles Mobilfunknetz sind die zentralen Voraussetzungen für digitales Wirtschaften. Trotz der erheblichen Ausbau-Anstrengungen in Deutschland, insbesondere in Bayern, und den bereits erzielten Verbesserungen hinkt der hiesige Wirtschaftsstandort sowohl beim Festnetz-Internet als auch im Mobilfunk hinterher: Um die Weichen für ein Aufholen im internationalen digitalen Wettbewerb richtig zu stellen, braucht die Wirtschaft schnell eine leistungsstarke und zuverlässige digitale Infrastruktur.

Festnetz-Internet:
Es muss für Unternehmen möglich sein, an ihren Standorten geeignetes Internet mit geringen Ausfallzeiten, angemessenen Preisen und schnellen Up- und Downloadraten zu erhalten. Die IHK-Digitalisierungsumfrage 2024 ergab, dass ca. 24 Prozent der bayerischen Unternehmen nicht mit ausreichender Bandbreite versorgt sind, was insbesondere mittelgroße Unternehmen betrifft.

Allerdings: Viele Unternehmen warten auf Glasfaser, während vorhandene Anschlüsse seitens der Betriebe zumeist aus Kostengründen ungenutzt bleiben – so entstehen Versorgungslücken und brachliegende Potenziale. Um die Breitbandversorgung bayerischer Unternehmen wirksam zu verbessern, fordern wir folgende Maßnahmen:

  • Unternehmen mit Breitbandbedarf direkt und lösungsorientiert unterstützen
  • Wettbewerb fördern und Nachfrage nach Breitband steigern
  • Bauhemmnisse verringern
  • Regulierung sinnvoll gestalten


Mobilfunk:
Unternehmen brauchen für digitales, mobiles Arbeiten und für automatisierte mobile Lösungen ein sehr gutes Mobilfunknetz für Telefonie und Daten. Von einer flächendeckenden Mobilfunkversorgung ist Bayern aber noch weit entfernt: Rund 16 Prozent der Fläche Bayerns sind „graue Flecken“ mit 4G-/ 5G-Abdeckung durch mindestens einen, aber nicht allen Netzbetreibern (Platz 13 im Bundesländervergleich). Über 3 Prozent von Bayerns Fläche sind „weiße Flecken“, dort ist nur 2G verfügbar (Platz 15). Um die Mobilfunkversorgung zu verbessern, fordern wir folgende Maßnahmen:

  • Auflagen der Frequenzverlängerung konsequent einfordern
  • Genehmigungshürden für Mobilfunkinfrastruktur stark absenken
  • Mobilfunkstandorte finden, Bedenken begegnen
  • Zukunftschancen nutzen

Zum Positionspapier

Die Gewährleistung von Rechtssicherheit für die Unternehmen muss bei den weiteren Verhandlungen zum AI Act eine besondere Priorität einnehmen. Dies betrifft sowohl den Anwendungsbereich der Verordnung als auch Einstufung in die Risikoklassen sowie die damit einhergehenden Anforderungen. Die Hochrisiko-Klassifizierung muss weiter spezifiziert werden, so dass Unternehmen ihre Betroffenheit rechtssicher zuordnen können.

Pflichten sind pragmatisch auszugestalten, so dass der bürokratische Aufwand für Unternehmen möglichst gering bleibt. Auch kleinere und mittlere Unternehmen müssen in die Lage versetzt werden, die Vorschriften umsetzen zu können. Insgesamt müssen die vorgeschlagenen Vorschriften des AI Act weiter vereinfacht und spezifiziert werden, so dass europäische Unternehmen keinen Wettbewerbsnachteil im Vergleich zu ausländischen Unternehmen haben und die Innovationsfähigkeit der Unternehmen nicht gehemmt wird. Governance Prozesse sollten zügig geklärt werden, denn sie sind maßgeblich für die erfolgreiche Umsetzung des AI Acts.

Zur Stellungnahme zu den Trilogverhandlungen des AI-Acts

Im internationalen digitalen Wettbewerb liegt Deutschland im Mittelfeld. Zur Sicherung des zukünftigen wirtschaftlichen Wohlstands müssen die Chancen der Digitalisierung – in der breiten Nutzung wie in der Spitzentechnologie – schnell und konsequent ausgeschöpft werden.

Auf einen Blick
Im internationalen digitalen Wettbewerb liegt Deutschland im Mittelfeld. Zur Sicherung des zukünftigen wirtschaftlichen Wohlstands müssen die Chancen der Digitalisierung – in der breiten Nutzung wie in der Spitzentechnologie – schnell und konsequent ausgeschöpft werden. Das ist zu tun:

  • Spitzenposition in digitalen Technologien erreichen
  • Mittelstand mitnehmen und Know-How-Transfer sicherstellen
  • Digitale Kompetenzen stärken
  • Datenschutz rechtssicher, praktikabel, wettbewerbskonform gestalten
  • Sicheres digitales Ökosystem gegen Cyberangriffe schaffen
  • Daten umfassend nutzen, rechtssicheren Austausch stärken
  • Festnetz- und Mobilfunkausbau beschleunigen

Zu den Forderungen der bayerischen IHKs zur Digitalpolitik

Energie, Umwelt, Rohstoffe, Klima

Das vorliegende Papier umfasst die wesentlichen Aspekte bezüglich der Gestaltung des Rechtsrahmens der Umweltpolitik, Themen der Kreislaufwirtschaft, der Chemikalienpolitik, des Immissions- und Gewässerschutzes sowie Genehmigungsverfahren. Es bezieht sich auf die aktuellen Herausforderungen in der Umweltpolitik, gibt aber auch grundsätzliche Haltungen wieder.

Zur Position Aktuelle Aspekte der Umweltpolitik

Die Energiewende in Deutschland läuft schleppend und verursacht hohe Kosten. Immense Investitionskosten für Stromnetze, grundlastfähige Back-up-Kapazitäten sowie Stromspeicher in den nächsten Jahren sind erforderlich. Allein der Stromnetzausbau erfordert bis 2045 Investitionen von rund 460 Milliarden Euro.

Auf einen Blick

Die Energiewende in Deutschland verläuft schleppend, treibt den Preis in die Höhe und führt im internationalen Vergleich zu nicht wettbewerbsfähigen Energiepreisen. Gleichzeitig bremsen Akzeptanzprobleme in der Bevölkerung und Umweltschutzkonflikte den Ausbau der Erneuerbaren Energien sowie der zugehörigen Infrastruktur aus. Auch die Rohstoffversorgung schwächelt: Lieferengpässe und teils hohe Abhängigkeiten von einzelnen Lieferländern. Vor diesem Hintergrund sind für die nächste Legislaturperiode folgende Impulse relevant:

  • Hürden für den Erneuerbare Energien-Ausbau beseitigen
  • Infrastruktur ertüchtigen
  • Rahmenbedingungen für wettbewerbsfähige Energiepreise schaffen
  • Rohstoffverfügbarkeit erleichtern

Zu den Forderungen zur Energiepolitik

Um den energie- und klimapolitischen Zielen gerecht werden zu können, ist der Erhalt der bestehenden deutschen Stromgebotszone essenziell. Eine unterschiedliche Preisbildung durch mehrere Preiszonen innerhalb Deutschlands würde zu Planungsunsicherheit der Unternehmen und Stromerzeuger führen und langfristige Preisabsicherung erschweren. Die Strategie eines intelligenten und synchronen Ausbaus von erneuerbaren Energien, Speichern und der Netzinfrastruktur sollte fortgeführt werden.

Zum Positionspapier "Erhalt der deutschen Stromgebotszone"

Zum Positionspapier "Deutschland muss eine einheitliche Strompreiszone bleiben!"
von Bayerischem Industrie- und Handelskammertag (BIHK), Wirtschaftsbeirat Bayern sowie den IHKs aus Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Saarland und den Netzbetreibern Amprion und TransnetBW
Zur englischen Fassung

Mit großer Sorge blicken die Unternehmen in Bayern auf die Energieversorgung hierzulande: Mit hohen und international nicht wettbewerbsfähigen Strompreisen kämpfen die heimischen energieintensiven Branchen bereits seit Jahren. Der schleppende Ausbau der Erneuerbaren Energien, der Ausstieg aus der Kernkraft und ein fehlendes Energiekonzept für die Zukunft bei steigendem Bedarf an Strom, verschärft die Unsicherheit in der Wirtschaft und gefährdet den Wirtschaftsstandort Bayern.

Die Forderungen der bayerischen IHKs für eine zuverlässige Energiepolitik:

  • Erneuerbare Energien massiv ausbauen und Hürden abbauen
  • Infrastruktur verbessern
  • Potenziale technischer und innovativer Lösungen nutzen

BIHK-Position "Sichere und bezahlbare Energieversorgung" (2023)

Außenwirtschaft

Der Export stockt und Blockbildungen gefährden den freien sowie fairen Welthandel. Zudem ist die Abhängigkeit von einzelnen Beschaffungs- und Absatzmärkten groß.

Auf einen Blick
Der Exportmotor stottert und Blockbildungen gefährden den freien und fairen Welthandel. Zudem ist die Abhängigkeit von einzelnen Beschaffungs- und Absatzmärkten groß. Um den europäischen Wirtschaftsraum international wettbewerbsfähig und global vernetzt aufzustellen, sollte eine vollständige Binnenmarktintegration angestrebt und eine Wachstumsagenda konsequent verfolgt werden. Folgende Impulse sind für die nächste Legislatur relevant:

  • EU-Binnenmarkt vollenden und Wettbewerbsfähigkeit stärken, indem administrative Barrieren abgebaut, auf eine Wachstumsagenda gedrängt und Maßnahmen zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele unter dem Aspekt der Wettbewerbsfähigkeit kritisch evaluiert und reformiert werden.
  • Internationalen Handel und Arbeitsteilung vertiefen, indem die World Trade Organisation (WTO) durch Reformen gestärkt, Handelsverträge abgeschlossen werden und auf fairen Wettbewerb mit Drittstaaten hingearbeitet wird.

Zu den Forderungen der bayerischen IHKs zur Europa- und Geopolitik

Was Bayerns Wirtschaft fordert: Europa als starken und wettbewerbsfähigen Standort ausbauen
Damit die EU auch in Zukunft ein starker und wettbewerbsfähiger Standort für Unternehmen und Selbstständige bleibt, fordern die bayerischen IHKs zahlreiche Maßnahmen auf europäischer Ebene. Nachfolgend finden Sie eine Auswahl der wichtiges Forderungen und Positionen:

  • Stopp der Überregulierung und keine neuen bürokratische Eingriffe
  • Schnellere Genehmigungsverfahren auf EU-Ebene unter anderem mit festen Zeitlimits und Stichtagsregelungen
  • Das eingeführte „One-in-One-out“-Prinzip bei Verwaltungsvorschriften konsequent umsetzen
  • Übermäßige Regulierung auch bei Forschung sowie Innovation abbauen und mehr öffentliche Mittel bereitstellen
  • Mit neuen Handels- und Rohstoffabkommen sowie Diversifizierung die Resilienz der Lieferketten erhöhen
  • Zukunftsfeste, wettbewerbsfähige und innovationsfreundliche Rahmenbedingungen für KI und Cybersicherheit
  • Arbeitnehmerfreizügigkeit im Interesse der Arbeitskräftegewinnung erhalten und EU-weite Verfahren zur Zuwanderung von Arbeitskräften aus Drittstaaten vereinfachen und beschleunigen
  • Ein vollständig integrierter europäischer Strombinnenmarkt mit einer gemeinsamen Energieinfrastruktur und höheren Schwellenwerten für die Notifizierung von Beihilfen (bis ausreichend günstige erneuerbare Energie verfügbar ist) für international wettbewerbsfähige Energiepreise
  • Datennutzung ermöglichen, unter anderem mit dem Aufbau einer offenen, transparenten und vertrauenswürdigen Dateninfrastruktur

Zum Forderungskatalog der IHK-Organisation

Nachhaltigkeit

Die im ersten Omnibus-Paket zu Nachhaltigkeit anvisierten Regelungen sind gut gewählt und bieten Vereinfachungspotenzial für Unternehmen. Allerdings gilt es jetzt nicht nur partiell nachzusteuern, sondern eine solide Basis für angemessene, zukunftsfähige und sinnvoll koordinierte Berichts- und Sorgfaltsplichten zu setzen, die auch die Anforderungen der vielen durch den Trickle-down Effekt indirekt betroffenen kleinen und mittleren Unternehmen berücksichtigt.

Zur DIHK Stellungnahme Omnibus

Die neue EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) erweitert die Zahl der direkt von dieser Richtlinie betroffenen Unternehmen in Deutschland schrittweise von bisher 500 auf circa 15.000. Zur Anfertigung ihres Nachhaltigkeitsberichts benötigen diese eine Fülle von Informationen aus ihrer Wertschöpfungskette. Dementsprechend erhalten auch nicht-kapitalmarktorientierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die formal nicht von der Berichtspflicht betroffen sind, eine Vielzahl nicht-standardisierter Anfragen (sog. Trickle-down Effekt) und werden indirekt zur Erhebung von Nachhaltigkeitsinformationen verpflichtet.

Aus Sicht der Unternehmen ist es angesichts der bürokratischen Belastungen dringend erforderlich, bei den auf den Weg gebrachten Maßnahmen und Regulierungen nachzujustieren. Hierzu unterbreitet die DIHK fünf konkrete Vorschläge, die sowohl direkt betroffene Unternehmen als auch indirekt betroffene KMU entlasten und gleichzeitig ESG-Daten entlang der Wertschöpfungskette praxisgerechter bereitstellen würden:

  • Reduzierung der ESG-Anforderung durch grundsätzliche Überarbeitung der Europäischen Regulierungen.
  • Verankerung einer gesetzlichen Obergrenze (Value Chain Cap) zur Abfrage von ESG-Daten in Form eines praktikablen freiwilligen KMU-Standards.
  • Begrenzung des Erhebungsaufwands der kleinen und mittleren Zulieferbetriebe von ESG-Daten in der Wertschöpfungskette.
  • Berücksichtigung des Trickle-down Effekts durch die europäische und nationale Bankenaufsicht.
  • Akzeptanz eines praktikablen KMU-Standards sowohl bei der öffentlichen Beschaffung und bei Förderprogrammen als auch bei weiteren ESG-Anforderungen.

Zum DIHK-Positionspapier

Der sogenannte Trickle-down-Effekt und damit die Belastung der KMU durch die europäische wie nationale Regulierung, u. a. auch durch die sog. Nachhaltigkeitsberichterstattung, ist hoch. Es bedarf weiterhin der Nachbesserungen auf europäischer Ebene, um die aus überwiegender Sicht unverhältnismäßige direkte und indirekte Berichtspflicht einzudämmen. U. a. sollte ein praktikables, nachgebessertes VSME-Basis-Modul als Value Chain Cap in die europäische Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie aufgenommen und auch von der Europäischen Finanzaufsicht berücksichtigt werden.

Ein künftiger europaweiter Voluntary ESRS for non-listed small- and medium-sized Enterprises (VSME) muss zum einen den Informationsbedarf der berichtspflichtigen Geschäftspartner und Finanzinstitute erfüllen. Zum anderen müssen KMU die geforderten Informationen auch unter verhältnismäßigem Aufwand erheben können. Für einen praktikablen freiwilligen KMU-Standard bedarf es verschiedener Nachbesserungen am Entwurf des VSME.

Zur DIHK Stellungnahme

IHK Organisation fordert erneute Verschiebung und mehr Praxistauglichkeit der EUDR.

Zur DIHK-Stellungnahme zur EUDR

Die neue Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) führt erstmals verpflichtende EU-Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung ein.

Zentrale Forderungen der IHK-Organisation mit Blick auf die Standards sind die folgenden:

  • Fehlende Erfahrung berücksichtigen: künftig berichterstattungspflichtige Unternehmen sind überwiegend keine international tätigen Großunternehmen mit Erfahrung in der Nachhaltigkeitsberichterstattung
  • Transformation ermöglichen: Berichtsstandards verhältnismäßig und praktikabel gestalten, Kosten und Nutzen berücksichtigen
  • Konvergenz sicherstellen: EU-Standards mit Weitblick definieren ohne doppelte Berichtspflichten

Zum DIHK Positionspapier

DIHK Stellungnahme vom 19. Juli 2023 über den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Begründung ausdrücklicher Umweltaussagen und die diesbezügliche Kommunikation (Richtlinie über Umweltaussagen, sog. Green Claims-Richtlinie) COM(2023) 166 final vom 22.03.2023

DIHK-Stellungnahme vom 11. Oktober 2023 zum Vorschlag für eine Verordnung über ein Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten auf dem Unionsmarkt vom 14. September 2022 und den Draft Report des Europäischen Parlaments vom 28. April 2023 sowie vom 9. und 15. Juni.

Zur DIHK-Stellungnahme

Am 23. Februar 2022 hat die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Richtlinie über die Nachhaltigkeitspflichten von Unternehmen veröffentlicht, um nachhaltiges und verantwortungsvolles unternehmerisches Verhalten in allen globalen Wertschöpfungsketten zu fördern.

Ein wirksames Lieferkettengesetz erfordert Praxistauglichkeit, Verhältnismäßigkeit und Rechtssicherheit. Wenn dies nicht gegeben ist, besteht die Gefahr, dass sich Unternehmen aus Entwicklungs- und Schwellenländern zurückziehen könnten, weil sie die ihnen auferlegten Administrations- und Dokumentationspflichten nicht mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand bewältigen können. Das aber würde die entwicklungsfördernde Wirkung globaler Wertschöpfungsketten schwächen und den Zweck des Gesetzes konterkarieren.

Zur DIHK Stellungnahme CSDDD

Standort, Mobilität, Verkehr

Für ein besseres Schienenverkehrsangebot am Flughafen München braucht es den Bau neuer Gleisverbindungen und den Bau eines neuen Flughafenbahnhofs für Regional- und Fernverkehrszüge. Diese Projekte müssen in die Planungen des Bundes aufgenommen und umgesetzt werden. Historisch bedingt liegt der Flughafen am Standort im Erdinger Moos abseits der Hochgeschwindigkeitsachsen und abseits von Regionalverkehrsverbindungen.

Zum Positionspapier Schienenanbindung Flughafen München

Der Biotech-Standort Bayern wurde vor 30 Jahren über Mittel der High-Tech-Offensive Bayern der Bayerischen Staatsregierung erfolgreich entwickelt und konnte im internationalen Wettbewerb eine Spitzenposition erreichen. Corona- und Krebsforschung haben gezeigt, wie essenziell wichtig dieser Sektor ist. Im internationalen Vergleich sind die Rahmenbedingungen für Biotech-Unternehmen in anderen Ländern mittlerweile insgesamt besser – daher besteht deutlicher Handlungsbedarf. Um die Spitzenposition dieser innovativen und ertragreichen Zukunftsbranche auch 2035 noch an der Weltspitze zu halten, erachten die bayerischen IHKs vor allem folgende Stärkungsmaßnahmen für erforderlich:

Die bestehenden Biotech-Cluster in Martinsried, Regensburg, Erlangen/Nürnberg/Bayreuth, Würzburg und Straubing benötigen

  • regionalspezifische Maßnahmen wie eine bessere Verkehrsanbindung (ÖPNV) und erweiterte Ansiedlungs- und Mietflächen (z. B. Labore für Startups),
  • eine Stärkung des Clustermanagements durch die BioM GmbH,
  • attraktivere Rahmenbedingungen, zum Beispiel Erleichterungen bei der Entwicklung, klinischen Prüfung und Markteinführung von neuen Medikamenten, Prozessoptimierungen durch Bürokratieabbau und Digitalisierung, weniger Restriktionen bei der Datennutzung, eine gezielte Fachkräfteoffensive sowie eine Offensive in der Öffentlichkeitsarbeit.
     

Zur BIHK-Position "Entwicklung und Ausbau des Biotechnologie-Standortes Bayern"

Gesundheitswirtschaft

Die Einführung der europäischen Medizinprodukteverordnung (Verordnung 2017/745, MDR) im Jahr 2021 hat die regulatorischen Anforderungen für Medizinproduktehersteller in der EU erheblich verschärft. Während die Ziele der Verordnung – eine höhere Patientensicherheit und Produktqualität – aus Sicht der Wirtschaft grundsätzlich richtig sind, führen allerdings die aktuelle Umsetzung und die damit verbundenen Anforderungen zu erheblichen Belastungen für die Industrie. Besonders betroffen sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Nischenprodukte sowie innovative Entwicklungen.

Die Medizintechnikbranche ist ein essenzieller Wirtschaftszweig in Bayern mit rund 80.000 Beschäftigten und einer Exportquote von etwa 67 Prozent. Mehr als die Hälfte der gesamten europäischen medizintechnischen Entwicklung und Produktion erfolgt in Süddeutschland. Seit Inkrafttreten der MDR ist die Branche mit erheblichen Herausforderungen konfrontiert. Die strengen regulatorischen Anforderungen binden Ressourcen, hemmen Innovationen und führen dazu, dass Zulassungen vermehrt außerhalb der EU erfolgen.

Die detaillierte Stellungnahme der BIHK finden Sie hier sowie weitere Ausführungen der DIHK hier. Beide Stellungnahmen wurden im Rahmen der Evaluierung der MDR erstellt und auf der Konsultationsplattform der EU-Kommission ‚Have Your Say/Ihre Meinung zählt‘ veröffentlicht, um die Anliegen der Branche sichtbar zu machen.

Bürokratie abbauen. Marktzugänge verbessern. Versorgung weiterentwickeln.
Die Hilfsmittelbranche besitzt eine hohe Relevanz für die Gesundheitsversorgung in Deutschland. In ihrem Impulspapier "Bürokratie abbauen. Marktzugänge verbessern. Versorgung weiterentwickeln" von Juli 2025 beschreibt die DIHK, wie die Rahmenbedingungen ausgestaltet werden sollten, damit die Chancen der Hilfsmittelversorgung genutzt werden können.

Zum DIHK-Impulspapier "Hilfsmittelversorgung"

Die DIHK unterstützt das Ziel des MFG, die Rahmenbedingungen für die Entwicklung, Zulassung und Herstellung von Arzneimitteln sowie Medizinprodukten zu verbessern und die Attraktivität Deutschlands als Forschungsstandort zu stärken. Die im Entwurf geplanten Maßnahmen zur Vereinfachung behördlicher Verfahrensabläufe sowie Fristverkürzungen sind allerdings nur ein kleiner Schritt, um den Forschungsstandort nachhaltig zu stärken. Denn forschende Unternehmen investieren nur an Standorten, deren Rahmenbedingungen insgesamt innovationsfreundlich sind, Wettbewerbsfähigkeit ermöglichen, Planungssicherheit schaffen und Handlungsspielräume bieten, die nicht durch bürokratische Regelungen verengt werden. Zum Beispiel sollte die Bundesregierung auf Änderungen der EU-Medizinprodukteverordnung (MDR) hinwirken, die sich negativ auf die Gesundheits- und Forschungsstandorte Deutschland und EU auswirkt. Zudem wird im Entwurf des MFG insgesamt zu wenig auf Medizinprodukte Bezug genommen. Die geplanten Regelungen sollten auch für Forschungsprojekte mit Einbindung von Medizinprodukten gelten, die nicht im Zusammenhang mit Arzneimitteln eingesetzt werden.

Zur DIHK-Stellungnahme "Medizinforschungsgesetz (MFG)"

Die Gesundheitswirtschaft ist mit hohen Bürokratiebelastungen konfrontiert – und zwar von der Entwicklung, über die Zulassung und Produktion bis hin zur Abgabe, Leistungserbringung und Kostenabrechnung. Ein gewisses Maß an Bürokratie ist zwar wichtig, um zum Beispiel die Wirksamkeit von Produkten oder die Qualität in der Leistungserbringung sicherzustellen. In den Betrieben werden allerdings große Teile der Belegschaft für Verwaltungsaufgaben benötigt und der Aufwand nimmt immer weiter zu – etwa aufgrund neuer EU-Vorgaben im Medizinproduktebereich. Bürokratie bindet personelle und finanzielle Ressourcen, die nicht für das Kerngeschäft zur Verfügung stehen. Gerade für kleine und mittlere Betriebe ist das besonders herausfordernd. Bürokratie muss auf das notwendige Minimum reduziert werden – auch, um sich auf den zunehmenden Fachkräftemangel so gut wie möglich einstellen zu können. Um den Gesundheits- und Wirtschaftsstandort zu stärken, müssen Verfahren nicht nur möglichst unbürokratisch, sondern insgesamt zukunftsfähig ausgestaltet werden. Beispiele für Bürokratiebelastungen und nicht bedarfsgerechte Verfahren gibt es entlang der gesamten Wertschöpfungskette.

Zum DIHK Impulspapier

Handel

Der deutsche Einzelhandel – stationär wie online – ist auf gute und faire Wettbewerbsbedingungen angewiesen. Die zunehmende Präsenz von E-Commerce-Direktvertriebsmodellen aus Drittländern stellt eine wachsende Herausforderung dar. Während deutsche und europäische Unternehmen strengen Regulierungen unterliegen, richten sich einige außereuropäische Online-Marktplätze nicht nach den in Europa geltenden Standards und Vorgaben und vermeiden dadurch erhebliche Kosten und Aufwand.

Die EU hat mit dem Digital Services Act (DSA) bereits erste Schritte in die richtige Richtung unternommen. Große Plattformen wie SHEIN und Temu müssen jetzt striktere Regeln einhalten, um unsichere Produkte und Fälschungen zu verhindern.

Angesichts der enormen Auswirkungen der Plattformen auf die deutsche Wirtschaft sind jedoch weitere Maßnahmen erforderlich. Wir fordern daher die Umsetzung folgender Maßnahmen:

  • EU-Regeln konsequent durchsetzen: Der DSA muss effektiv umgesetzt werden, auch mit mehr Personal für Kontrollen.
  • Unfaire Preise stoppen: Produkte, die unter Produktionskosten verkauft werden, sind verboten. Hier braucht es strengere Regeln.
  • Gleiche Steuerregeln für alle: Alle Händler – egal aus welchem Land – sollen korrekt Steuern zahlen.
  • Portokosten überprüfen: Die günstigen Versandtarife des Weltpostvereins für Entwicklungsländer dürfen nicht zu Wettbewerbsverzerrungen führen.
  • Zollverfahren verbessern: Plattformen sollten stärker für importierte Produkte haften.
    Produktsicherheit erhöhen: Fälschungen und unsichere Waren müssen vom Markt genommen werden. Verbraucher sollten besser informiert werden.
  • Daten und Privatsphäre schützen: Datenschutzstandards wie die DSGVO müssen auch für Anbieter außerhalb der EU gelten.
  • Umweltstandards durchsetzen: Importierte Produkte müssen europäischen Umweltauflagen entsprechen.
  • Verantwortung bei Plattformen: Große Anbieter sollen Vertreter in der EU benennen, um Verantwortung zu übernehmen.
  • Handelsstrategie für die Zukunft: Europa muss eine klare Vision für den E-Commerce entwickeln, um wettbewerbsfähig zu bleiben.
     

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Wirtschaftspolitik

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Die Wirtschaft spielt eine zentrale Rolle für die Verteidigungsfähigkeit Deutschlands. Angesichts der veränderten geopolitischen Sicherheitslage skizziert die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) in einer neuen Position die Bedeutung einer engen Zusammenarbeit von Wirtschaft mit den Sicherheitsbehörden sowie die Aufgaben von Betrieben und IHK-Organisation in unterschiedlichen Sicherheitslagen.

Zur DIHK-Position

IHK-Positionen: demokratisch legitimiert, branchenübergreifend, abwägend und ausgleichend

Die branchenübergreifenden Positionen der bayerischen IHKs entstehen in einem gesetzlich ausgestalteten und demokratisch legitimierten umfänglichen Konsultationsprozess. Sie werden von den durch alle Mitgliedsunternehmen gewählten ehrenamtlichen Mitgliedern der Vollversammlung, dem Parlament der Wirtschaft, beraten und beschlossen. Die Vollversammlung, die zugleich das Spiegelbild der jeweiligen regionalen Wirtschaftsstruktur ist, wird bei der inhaltlichen Arbeit von Fachausschüssen beraten. Der Prozess gewährleistet, dass das Gesamtinteresse durch Abwägung und Ausgleich auch widerstreitender Interessen ermittelt und vertreten wird.

Parteipolitisch neutral, parteiisch in der Sache

Die bayerischen IHKs agieren parteipolitisch neutral. Sie unterstützen keine Parteien durch Spenden, Mitgliedschaften oder anderweitige finanzielle oder immaterielle Zuwendungen.

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