Webinarreihe: Digitale Barrierefreiheit
Am 28. Juni 2025 wird in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) wirksam. Dieses Gesetz setzt die Europäische Richtlinie 2019/882 in nationales Recht um und verpflichtet erstmals auch private Unternehmen, ihre Produkte und Dienstleistungen barrierefrei anzubieten.
Was bedeutet digitale Barrierefreiheit?
Digitale Barrierefreiheit gewährleistet, dass alle Menschen – unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen – uneingeschränkt Zugang zu digitalen Produkten und Dienstleistungen haben. Eine barrierefreie Webseite bringt dabei nicht nur mehr Inklusion mit sich, sondern sorgt auch für eine verbesserte Nutzererfahrung für alle, eine größere Reichweite und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.
Unsere Webinarreihe: Unterstützung auf dem Weg zur Barrierefreiheit
In unserer Webinarreihe Digitale Barrierefreiheit erhalten Sie wertvolle Impulse und praxisnahe Antworten. Sie erfahren, wie Sie die gesetzlichen Vorgaben des BFSG erfüllen und Ihre Webseite sowie digitale Angebote erfolgreich barrierefrei gestalten.
Die Teilnahme ist kostenfrei. Diese Webinarreihe wird präsentiert im Rahmen der gemeinsamen Digitalisierungsinitiative der Industrie- und Handelskammern in Bayern.
Im Rahmen des bayerischen Pakts für berufliche Weiterbildung bieten die bayerischen IHKs gemeinsam mit dem Staatsministerium für Digitales und weiteren Partnern Webinar-Reihen wie diese hier als "Digitalimpulse" für Unternehmen an.