Erklärung zur Barrierefreiheit
Der Bayerische Industrie- und Handelskammertag (BIHK e. V.) ist bemüht, seine Websites im Einklang mit der Verordnung über die Digitalisierung im Freistaat Bayern (Bayerische Digitalverordnung – BayDiV) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung wurde am 20. August 2025 erstellt für www.bihk.de
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) 2.0, die auf der Grundlage von § 12d Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (BGG) erlassen wurde.
Die Einschätzung basiert auf einer Selbstbewertung anhand der Kriterien des BITV und der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.0.Die nicht barrierefreien Inhalte sind nachstehend aufgelistet.
- - Einige PDF-Dokumente auf der Seite sind noch nicht barrierefrei.
- - Nicht alle Infografiken sind mit aussagekräftigen Alternativtexten versehen.
- - Einige Videos besitzen keine Audiodeskriptionen oder Volltext-Alternativen.
- - Einige Dokumententitel sind nicht selbsterklärend.
- - Einige Datentabellen sind nicht komplett barrierefrei.
- - Das Kontrastverhältnis einiger verwendeter Elemente ist zu niedrig
- - Es liegt nicht immer strukturiertes HTML vor.
Das Ziel völliger Barrierefreiheit ist für komplexe und umfangreiche Webseiten kaum erreichbar. Der Aufwand einer Umstellung auf völliger Barrierefreiheit stellt eine unverhältnismäßige Belastung dar. Die Unverhältnismäßigkeit der barrierefreien Gestaltung wird im Artikel 5 der EU-Richtlinie (EU) 2016/2102 beschrieben.
Wir sind trotzdem bemüht, Ihnen alle benötigten Informationen zur Verfügung stellen zu können.
Feedback und Kontakt
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von weltweit-erfolgreich.de aufgefallen? Haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Oder benötigen Sie Informationen, die nicht barrierefrei dargestellt sind? Dann können Sie sich gerne bei uns melden unter info(at)bihk.de.
Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:
BIHK Service GmbH
Max-Joseph-Straße 2
80333 München
info(at)bihk.de
Durchsetzungsverfahren
Bleibt Ihre Anfrage innerhalb von sechs Wochen ganz oder teilweise unbeantwortet, so haben Sie die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen:
Antrag auf Prüfung der Anforderungen an die Barrierefreiheit gem. § 11 BayDiV
Oder Sie wenden sich an nachfolgende Kontaktadresse der Durchsetzungsstelle:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
bitv(at)bayern.de
www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html