Wirtschaft: Neue Regeln für Verlustrücktrag unzureichend

München – Der Bayerische Industrie- und Handelskammertag (BIHK) kritisiert die vom Koalitionsausschuss in Berlin gefassten Beschlüsse zur steuerlichen Entlastung von Unternehmen in der Corona-Krise als unzureichend. „Es ist nach wie vor völlig unverständlich, dass sich das Bundesfinanzministerium nicht zu einer Rückwirkung auf mindestens zwei Jahre durchringen kann. Wenn sich der Staat in guten Zeiten über Steuereinnahmen an den Gewinnen beteiligt, sollte er sich in einer Jahrhundertkrise auch großzügiger als bisher an den Verlusten beteiligen“, sagt BIHK-Präsident Eberhard Sasse.

Sasse: „Nur mehrjährige Rückrechnung von Corona-Verlusten bringt wirkliche Entlastung“

Die beschlossene Verdopplung des möglichen Verlustrücktrags werde insbesondere vielen kleinen und mittelständischen Unternehmen nichts bringen, da sie bereits den einfachen Betrag nicht ausschöpfen. „Für sie besteht nur Hoffnung auf mehr Liquidität, wenn der Verrechnungszeitraum deutlich in die Jahre vor der Krise gestreckt und auf mindestens zwei, besser noch drei Jahre ausgeweitet wird“, so Sasse.

Der BIHK-Präsident weist darauf hin, dass Unternehmen 2019 in Deutschland 32 Milliarden Euro an Körperschaftsteuer gezahlt haben. Dazu kommt laut Schätzungen ein ähnlicher Betrag an Einkommensteuer von Selbstständigen. Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) erklärte heute, dass die beschlossenen Ausweitungen beim Verlustrücktrag den Fiskus „unter einer Milliarde Euro“ kosten würden. „Der Bundesfinanzminister bestätigt damit selbst, dass die beschlossene Erleichterung nur ein Tropfen auf den heißen Stein ist. Die Liquiditätskrise in vielen von Corona und den Schließungen hart getroffenen Unternehmen verlangt eine deutliche Nachbesserung“, so Sasse.

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