Corona-Schnellkredite mit voller Staatshaftung auch für Kleinstunternehmen

München – Bayerische Betriebe mit weniger als zehn Mitarbeitern können ab sofort Corona-Schnellkredite mit voller Staatshaftung durch den Freistaat beantragen. Der Bayerische Industrie- und Handelskammertag e.V. (BIHK) ist erleichtert über die Entscheidung der Bayerischen Staatsregierung, bei Krediten für Kleinunternehmen eine 100-prozentige staatliche Garantie zu übernehmen. Betriebe mit weniger als zehn Mitarbeitern waren bei der Neuregelung der Bundesregierung zu den KfW-Krediten durchs Raster gefallen, was die bayerischen IHKn stark kritisierten. Mit der staatlichen Garantieübernahme können Banken bei der Kreditvergabe an diese Betriebe jetzt ebenfalls den Turbo einlegen, tiefgehende Prüfverfahren entfallen.

Sasse: „Überlebenswichtige Entscheidung für das Rückgrat der bayerischen Wirtschaft“

München (07.04.2020) – Bayerische Betriebe mit weniger als zehn Mitarbeitern können ab sofort Corona-Schnellkredite mit voller Staatshaftung durch den Freistaat beantragen. Der Bayerische Industrie- und Handelskammertag e.V. (BIHK) ist erleichtert über die Entscheidung der Bayerischen Staatsregierung, bei Krediten für Kleinunternehmen eine 100-prozentige staatliche Garantie zu übernehmen. Betriebe mit weniger als zehn Mitarbeitern waren bei der Neuregelung der Bundesregierung zu den KfW-Krediten durchs Raster gefallen, was die bayerischen IHKn stark kritisierten. Mit der staatlichen Garantieübernahme können Banken bei der Kreditvergabe an diese Betriebe jetzt ebenfalls den Turbo einlegen, tiefgehende Prüfverfahren entfallen.

„Über 90 Prozent der bayerischen Unternehmen haben keine oder beschäftigen weniger als zehn Mitarbeiter. Angesichts wegbrechender Umsätze bei gleichzeitig anfallenden Fixkosten stehen unzählige bereits am Rand ihrer Zahlungsfähigkeit. Mit der staatlichen Garantieübernahme durch die LfA erhalten diese Betriebe dringend benötigte Rückendeckung. Die Staatsregierung stärkt damit das Rückgrat der Wirtschaft und lässt uns jetzt zuversichtlich nach vorne blicken“, erklärt Eberhard Sasse, Präsident des Bayerischen Industrie- und Handelskammertags.

„Für die Liquidität unserer Soloselbstständigen und Kleinstunternehmen müssen wir alles tun, was in unseren Kräften steht. Bayern zeigt einmal mehr, wie das funktionieren kann und marschiert voran. Es gibt eine Zeit nach Corona. Indem wir jetzt die Liquidität unserer Betriebe sichern, helfen wir ihnen, in der Krise durchzuhalten und danach schnellstmöglich wieder loszulegen.“, so Sasse abschließend.

Die neue Regelung sieht vor, dass Betriebe mit bis zu 5 Mitarbeitern 50.000 Euro und Unternehmen von 6 bis 10 Mitarbeitern bis zu 100.000 Euro Schnellkredit beantragen können. Diese Darlehen werden mit 3% verzinst und vom Staat zu 100% abgesichert. Bereits ausbezahlte Gelder im Rahmen der Soforthilfe werden entsprechend angerechnet.

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