BIHK: Wachstumschancengesetz überfälliger erster Schritt

München – Das von der Bundesregierung heute auf den Weg gebrachte Wachstumschancengesetz ist aus Sicht des Bayerischen Industrie- und Handelskammertags (BIHK) ein überfälliger Schritt, reicht aber angesichts der Erosion der Standortbedingungen für die Unternehmen nicht aus. „Einige der geplanten Entlastungen haben das Potenzial, Investitions- und Wachstumsanreize zu geben und die Steuerbürokratie an einzelnen Stellen zu verringern“, sagt BIHK-Hauptgeschäftsführer Manfred Gößl.

Gößl: „Lösung für strukturelle Probleme verlangt umfassende Reformagenda“

„Positiv sind vor allem Verbesserungen bei der Verlustberücksichtigung, die schnelleren Abschreibungen für Wirtschaftsgüter und Wohngebäude sowie die Stärkung der steuerlichen Forschungsförderung. Unterm Strich bleibt das Gesetz aber nur ein erster Schritt, um die Wachstumsschwäche der Wirtschaft zu überwinden, und zwar aus drei Gründen: Erstens hat das jährliche Entlastungsvolumen von sieben Milliarden Euro einen zu geringen Hebel. Zweitens sind viele Entlastungsmaßnahmen auf wenige Jahre befristet. Und drittens ist teilweise zusätzlicher Bürokratieaufwand eingebaut, etwa bei den komplizierten Regeln für die Nutzung der Klima-Investitionsprämie. Klar ist: Das Gesetz ist keine Lösung für die strukturellen Schwächen des Wirtschaftsstandorts Deutschland wie ausufernde Bürokratie, hohe Energiekosten, steigende Steuerlasten und Sozialabgaben sowie gravierender Arbeitskräftemangel“, so Gößl weiter.

Gößl mahnt, dass die schleichende Deindustrialisierung bereits seit Jahren Realität sei. „Die deutsche Industrieproduktion liegt im Schnitt noch immer fünf Prozent unter dem Niveau von 2019, manche energieintensive Sektoren haben seither zweistellige Wertschöpfungsverluste. Gerade die Industrieunternehmen sehen bei den aktuellen Rahmenbedingungen keine Perspektiven am heimischen Standort. Die Folge ist, dass aus Kostengründen immer mehr Neuinvestitionen im Ausland statt in Deutschland stattfinden“, so der BIHK-Hauptgeschäftsführer. Der BIHK sieht den Bund in der Pflicht, eine umfassende Agenda 2030 zur Lösung der strukturellen Herausforderungen auf den Weg zu bringen, betont Gößl.

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