Bayerische Wirtschaft: Ergebnisse des Koalitionsausschusses helfen Unternehmen

München – Der Koalitionsausschuss hat aus Sicht der bayerischen Wirtschaft gute Entscheidungen getroffen, um den Unternehmen in der Coronakrise weiter zu helfen. „Die Regierungsparteien haben erkannt, dass in vielen Branchen die Betriebe noch immer um ihr tägliches Überleben kämpfen und dringend auf finanzielle Hilfen angewiesen sind. Es ist der richtige Weg, bereits bestehende und erfolgreiche Maßnahmen, wie die Überbrückungshilfe oder das Kurzarbeitergeld, fortzusetzen und nicht durch neue Programme zu ersetzen“, erklärt Manfred Gößl, Hauptgeschäftsführer des Bayerischen Industrie- und Handelskammertages (BIHK).

Gößl: Richtig, bestehende und erfolgreiche Maßnahmen fortzusetzen / Weitere Entlastung gefordert

München (26.08.2020) – Der Koalitionsausschuss hat aus Sicht der bayerischen Wirtschaft gute Entscheidungen getroffen, um den Unternehmen in der Coronakrise weiter zu helfen. „Die Regierungsparteien haben erkannt, dass in vielen Branchen die Betriebe noch immer um ihr tägliches Überleben kämpfen und dringend auf finanzielle Hilfen angewiesen sind. Es ist der richtige Weg, bereits bestehende und erfolgreiche Maßnahmen, wie die Überbrückungshilfe oder das Kurzarbeitergeld, fortzusetzen und nicht durch neue Programme zu ersetzen“, erklärt Manfred Gößl, Hauptgeschäftsführer des Bayerischen Industrie- und Handelskammertages (BIHK).

Der BIHK begrüßt daher die Verlängerung des Bundesprogramms „Überbrückungshilfe“ bis Ende Dezember dieses Jahres, für dessen Abwicklung im Freistaat die IHK für München und Oberbayern zuständig ist. „Schnelle und unbürokratische Hilfe ist das wichtigste Mittel, um die Liquidität der betroffenen Unternehmen sicherzustellen“, betont Gößl. Über 6.000 Unternehmen und Einrichtungen im Freistaat konnte so bereits mehr als 115 Millionen Euro an nicht-rückzahlbaren Zuschüssen erhalten, was einem Deutschland-Anteil von jeweils über einem Drittel entspricht.

Die Entscheidung, die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis 31. Dezember zu verlängern, sei grundsätzlich richtig, sagt BIHK-Chef Gößl. Allerdings sei zu bedenken, dass dann der Insolvenzantrag Anfang Dezember vorbereitet werden muss, zu einem Zeitpunkt an dem in betroffenen Branchen, wie dem Einzelhandel oder der Gastronomie, noch keine Zahlen über das extrem wichtige Weihnachtsgeschäft vorliegen. „Hier wäre es ratsam und folgerichtig, die Frist letztmalig auf mindestens auf 31. Januar 2021 auszudehnen, zumal im Dezember 2020 noch das Programm der Überbrückungshilfe läuft“, so Gößl. Eine weitere gute Nachricht aus dem Koalitionsausschuss sei die Verlängerung des ausgeweiteten Kurzarbeitergeldes bis maximal Ende 2021. Aus Sicht des BIHK trägt die Maßnahme dazu bei, Fachkräfte in den Unternehmen zu binden.

Auf positive Resonanz stößt in der bayerischen Wirtschaft die geplante hochrangige Arbeitsgruppe zur Umsetzung des Bürokratieentlastungsgesetzes IV. Für die neue Legislaturperiode nach der Bundestagswahl 2021 fordert Gößl weitere Anstrengungen zur Entlastung der Unternehmen. „Es braucht eine Agenda zum Bürokratieabbau, eine grundlegende Entschlackung der Planungsprozesse sowie einen massiven Ausbau von E-Government. Dazu sollten alle Zuständigkeiten im Kanzleramt gebündelt werden.“

Der BIHK betont, dass jetzt die große Chance bestehe, die Unternehmen im Land langfristig von bürokratischen Vorschriften und Belastungen zu befreien. „Für den Neustart der Wirtschaft brauchen die Unternehmerinnen und Unternehmer alle Kraft für die Entwicklung ihres operativen Geschäfts. Unser gemeinsames Ziel muss sein, dass alle Betriebe möglichst schnell wieder auf ihren eigenen Beinen stehen, Umsätze und Gewinne erzielen und damit in die Zukunft investieren“, erklärt Gößl. Dazu brauche das Land nicht noch mehr Regulierungen, sondern mehr unternehmerische Handlungsspielräume.

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