Rote-Ampel-Verschärfungen besser als erneuter Lockdown

München – Ab morgen gelten flächendeckend im Freistaat die verschärften Corona-Regeln der Roten Krankenhausampel. Der Bayerische Industrie- und Handelskammertag (BIHK) unterstreicht angesichts der dynamischen vierten Welle die Notwendigkeit der Maßnahmen. „Die Rote Ampel sieht angemessene Regeln vor, das Infektionsgeschehen einzudämmen. Viele Unternehmen sind nun erstmals branchenunabhängig in der Lage, den Impf-, Genesenen- oder Test-Nachweis ihrer Mitarbeiter einzusehen, das war längst überfällig. Auch wenn die strengeren Regeln den Aufwand für die meisten Betriebe erhöhen, ist das allemal besser als ein erneuter Lockdown mit weitreichenden Folgen für Wirtschaft und Gesellschaft“, sagt BIHK-Hauptgeschäftsführer Manfred Gößl.

Gößl: „Wirtschaft steht hinter strengeren Regeln am Arbeitsplatz“

„Die aktuelle vierte Corona-Welle ist nach Datenlage ganz überwiegend eine Pandemie der Ungeimpften. Wir rufen die Unternehmen daher auf, bei ihren noch nicht geimpften Beschäftigten hartnäckig weiter für die Impfung zu werben. Arbeitsrechtlich sind auch angemessene Bonuszahlungen in kleinem Umfang für Geimpfte möglich“, so Gößl weiter. Gößl weist ausdrücklich darauf hin, dass die strengen 2G- und 3Gplus-Regeln nur in Bereichen mit engen persönlichen Kontakten gelten, wie in Gastronomie und im Veranstaltungsbereich. Von den Nachweispflichten am Arbeitsplatz sind Beschäftigte ohne Kunden- oder Kollegenkontakt ausgenommen. Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten fallen zudem generell nicht unter die 3G-Regel.

Die bayerischen IHKs stellen auf ihren Webseiten umfangreiche Informationen für die Betriebe zur Umsetzung der neuen Regeln am Arbeitsplatz zur Verfügung, zum Beispiel unter www.ihk-muenchen.de/coronavirus.

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