Gößl: „Wirtschaft steht hinter strengeren Regeln am Arbeitsplatz“
„Die aktuelle vierte Corona-Welle ist nach Datenlage ganz überwiegend eine Pandemie der Ungeimpften. Wir rufen die Unternehmen daher auf, bei ihren noch nicht geimpften Beschäftigten hartnäckig weiter für die Impfung zu werben. Arbeitsrechtlich sind auch angemessene Bonuszahlungen in kleinem Umfang für Geimpfte möglich“, so Gößl weiter. Gößl weist ausdrücklich darauf hin, dass die strengen 2G- und 3Gplus-Regeln nur in Bereichen mit engen persönlichen Kontakten gelten, wie in Gastronomie und im Veranstaltungsbereich. Von den Nachweispflichten am Arbeitsplatz sind Beschäftigte ohne Kunden- oder Kollegenkontakt ausgenommen. Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten fallen zudem generell nicht unter die 3G-Regel.
Die bayerischen IHKs stellen auf ihren Webseiten umfangreiche Informationen für die Betriebe zur Umsetzung der neuen Regeln am Arbeitsplatz zur Verfügung, zum Beispiel unter www.ihk-muenchen.de/coronavirus.