Zum Hauptinhalt springen

BIHK fordert erneut Ende der 2G-Regel im Einzelhandel

Gößl: Heutiger Gerichtsbeschluss zu Bekleidungsgeschäften öffnet Tür für weitere Sortimente

„Der Beschluss öffnet nun auch Tür und Tor für Geschäfte in anderen Sortimenten wie Sportwaren oder Möbel, sich zu Händlern von Waren des täglichen Bedarfs zu zählen. Händlern von Schuhen, Büchern, Schnittblumen, Gartengeräten sowie Spielwaren wurde dies ohnehin bereits zugestanden“, sagt BIHK-Hauptgeschäftsführer Manfred Gößl. Das Urteil zeige, dass die auf Sortimentsabgrenzungen basierenden Corona-Regeln im Einzelhandel dem Grundsatz der Gleichbehandlung widersprechen und weder fair noch praxistauglich sind.

„Die 2G-Regel hatte im Weihnachtsgeschäft bei den betroffenen Händlern zu viel Verdruss, Kosten und Umsatzeinbußen geführt“, betont Gößl. Es sei nach all diesen Querelen nur ein sehr schwacher Trost für die Unternehmen, dass sie weiterhin Anspruch auf Überbrückungshilfen haben, sollten sie im Dezember einen Umsatzverlust von mindestens 30 Prozent gegenüber dem Dezember 2019 erlitten haben. Es werde nun auch Fälle geben, in denen Einzelhändler auf den im Nachhinein unnötigen Kosten für die 2G-Kontrollen sitzen bleiben werden.

Sofern Sie uns Ihre Einwilligung erteilen, verwenden wir Cookies zur Nutzung unseres Webanalyse-Tools Matomo Analytics. Durch einen Klick auf den Button „Webanalyse akzeptieren“ erteilen Sie uns Ihre Einwilligung dahingehend, dass wir zu Analysezwecken Cookies (kleine Textdateien mit einer Gültigkeitsdauer von maximal zwei Jahren) setzen und die sich ergebenden Daten verarbeiten dürfen. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in unserer Datenschutzerklärung widerrufen. Hier finden Sie auch weitere Informationen.