Gößl: Kleine Wasserkraftanlagen sind Garant für regionale Versorgungssicherheit mit grünem Strom
In seinem sogenannten „Osterpaket“ hatte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck angekün-digt, dass kleine Wasserkraftanlagen bis 500 Kilowatt mit Verweis auf Auswirkungen auf die Ge-wässerökologie künftig nicht mehr gefördert werden sollen. Der BIHK verweist darauf, dass der Bund erst im vergangenen Jahr mit der Novellierung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) die Förderung von Wasserkraftwerken bis 500 Kilowatt um 3 Cent erhöht und damit deutlich ver-bessert hatte.
„Diese vorgelegten Änderungen widersprechen nicht nur der bisherigen eingeschlagenen Rich-tung in der deutschen Energiepolitik, sondern auch den Bemühungen, uns durch den Ausbau der erneuerbaren Energien hierzulande von Importen aus dem Ausland unabhängig zu machen“, kritisiert Gößl. „Die rund 4200 Wasserkraftanlagen in Bayern können mit ihrer klimaneutralen Energie den Strombedarf von rund vier Millionen bayerischen Haushalten sowie von Unterneh-men decken. Sie erzeugen zudem wetter- und witterungsunabhängig konstant nachhaltigen sowie CO2-armen Strom.“ Berechnungen zeigen, dass kleine Wasserkraftwerke aufgrund ihrer Nähe zum Verbraucher bundesweit Netzausbaukosten von bis zu 750 Millionen Euro vermeiden.
Der BIHK-Chef betont außerdem, dass sich zum Beispiel in der Nacht der Anteil der Wasserkraft an der regenerativen Energieversorgung verdreifacht und Wasserkraft dann die primäre regene-rative Energiequelle darstellt. „Wir müssen daher Wasserkraftwerke erneuern, ausbauen und fördern, anstatt sie zu benachteiligen“, fordert Gößl.