BIHK begrüßt Sonntagsöffnung für Blumenläden am Valentinstag

München – Der Bayerische Industrie- und Handelskammertag (BIHK) begrüßt die heute bekannt gewordene Sonntagsöffnung für die bayerischen Floristen und Blumenläden am Valentinstag. Das zuständige Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales hat die entsprechende Ausnahmebewilligung veröffentlicht.

Gößl: „Gute Entscheidung für Floristen“ / Nach jetzigem Stand nur als Click&Collect möglich

Demnach dürfen alle Verkaufsstellen in Bayern, in denen in erheblichem Umfang Blumen angeboten werden, am Sonntag, dem 14. Februar (Valentinstag), in der Zeit von 8 bis 12 Uhr öffnen. Die geltenden infektionsschutzrechtlichen Bestimmungen bleiben unberührt und sind zu beachten, so das Ministerium. Somit sei nach aktuellem Stand nur das Abholen oder Ausliefern vorbestellter Blumen möglich.

BIHK-Hauptgeschäftsführer Manfred Gößl wertet die Öffnung gerade in der Pandemie-Zeit als positives Zeichen für die schwer getroffene Floristenbranche. „Die bayerischen IHKs haben sich für diese Öffnung eingesetzt und hätten auch gern eine Ausnahme von Click&Collect gesehen, um den Blumenhändlern an diesem besonderen Tag ein gutes Geschäft zu ermöglichen“, so Gößl. Die Ausnahmebewilligung zur Sonntagsöffnung für Blumenläden ist auch am Muttertag üblich, der immer auf einen Sonntag fällt.

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