Gute Nachrichten für Gartenmärkte, Blumenläden und Buchhandlungen
Für weite Teile des nicht-essenziellen Einzelhandels bedeuten die Regelungen der Bundes- Notbremse ab einer Inzidenz von 150 sogar einen deutlichen Rückschlag, weil der Freistaat ursprünglich auch dann das Shoppen nach Anmeldung und Test erlauben wollte. Laut Bundes-Bremse sind solche Angebote nur bei einer Inzidenz bis 150 möglich. „Für viele Einzelhändler lohnt sich die Öffnung bei dem andauernden Hin und Her der Inzidenzwerte aber sowieso nicht mehr“, sagt Sasse.
Derzeit liegen nur sechs der 96 bayerische Stadt- und Landkreisen unterhalb einer Inzidenz von 100 und stehen damit außerhalb der Bundes-Notbremse. In 65 Stadt- und Landkreisen sind die Inzidenzen dagegen größer als 150, damit sind Ladengeschäfte im nichtessenziellen Einzelhandel geschlossen und es sind nur noch Abhol-Angebote nach vorheriger Bestellung möglich. Keine Region in Bayern liegt aktuell unterhalb der Inzidenz von 50 – nur dann ist im Freistaat die Öffnung von nicht-essenziellen Ladengeschäften mit Kundenverkehr erlaubt, sofern die Schutz- und Hygienevorgaben (Mindestabstand, Obergrenze der Kundenzahl pro qm, Maskenpflicht, Schutz- und Hygienekonzept) eingehalten werden.