Bayerische Wirtschaft setzt auf Zuwanderung

München – Angesichts des nach wie vor großen Fachkräftemangels und stark steigender Renteneintritte fordert der Bayerische Industrie- und Handelskammertag (BIHK) eine praxisnahe Umsetzung des ab 1. März geltenden Fachkräfteeinwanderungsgesetzes, durch das geschätzt jährlich fünf- bis zehntausend Fachkräfte aus Drittstaaten zusätzlich nach Bayern kommen könnten. „Der Fachkräftemangel ist ein Dauerthema für die bayerische Wirtschaft und trifft den Mittelstand besonders stark. Endlich bekommen die Betriebe durch das neue Gesetz deutlich mehr Möglichkeiten, qualifizierte Mitarbeiter ohne akademische Bildung im Nicht-EU-Ausland und auch Auszubildende anzuwerben“, sagt BIHK-Hauptgeschäftsführer Manfred Gößl.

Praxisnahe Umsetzung des neuen Einwanderungsgesetzes ab 1. März gefordert

München (28.02.2020) – Angesichts des nach wie vor großen Fachkräftemangels und stark steigender Renteneintritte fordert der Bayerische Industrie- und Handelskammertag (BIHK) eine praxisnahe Umsetzung des ab 1. März geltenden Fachkräfteeinwanderungsgesetzes, durch das geschätzt jährlich fünf- bis zehntausend Fachkräfte aus Drittstaaten zusätzlich nach Bayern kommen könnten. „Der Fachkräftemangel ist ein Dauerthema für die bayerische Wirtschaft und trifft den Mittelstand besonders stark. Endlich bekommen die Betriebe durch das neue Gesetz deutlich mehr Möglichkeiten, qualifizierte Mitarbeiter ohne akademische Bildung im Nicht-EU-Ausland und auch Auszubildende anzuwerben“, sagt BIHK-Hauptgeschäftsführer Manfred Gößl.

Die neuen Möglichkeiten, darunter das beschleunigte Fachkräfteverfahren, mit dem Zuwanderer unter bestimmten Voraussetzungen in wenigen Wochen das Anerkennungsund
Aufenthaltsverfahren durchlaufen sollen, dürften aber nicht durch Bürokratie, enge Auslegungen oder überzogene Anforderungen abgewürgt werden, fordert Gößl. Der BIHK begrüßt daher die Einrichtung einer zentralen bayerischen Servicestelle für das beschleunigte Fachkräfteverfahren in Nürnberg, die eng mit den bayerischen IHKs zusammenarbeiten wird.

„Die Einwanderung von Fachkräften ist absolut notwendig und ein Gewinn für Firmen und die gesamte Volkswirtschaft“, so der BIHK-Hauptgeschäftsführer. Durch die Verrentung der Baby-Boomer gehen bis 2030 drei Millionen bayerische Beschäftigte in den Altersruhestand. Im gleichen Zeitraum gibt es aber nur 1,5 Millionen Schulabgänger in Bayern, die nach Ausbildung oder Studium ins Arbeitsleben starten können. „Der Fachkräftemangel ist aktuell das am häufigsten von den Unternehmen genannte Risiko für ihre wirtschaftliche Entwicklung. Zu Jahresbeginn war für jedes zweite bayerische Unternehmen der Fachkräftemangel das größte wirtschaftliche Risiko“, unterstreicht der BIHK-Chef. Das inländische Fachkräftepotenzial sei in weiten Teilen Bayerns durch die Vollbeschäftigung praktisch ausgeschöpft. Laut IHK-Fachkräftemonitor fehlen derzeit fast 300.000 Fachkräfte in Bayern, bis 2030 soll diese Zahl auf 450.000 steigen. Diese Lücke verursacht jährlich Wertschöpfungsverluste in Höhe von zuletzt 23 Milliarden Euro.

Besonders für Branchen, die eher fachlich qualifizierte Arbeitskräfte als Akademiker benötigen, kann das neue Gesetz eine große Hilfe sein, so Gößl. Dies sind beispielsweise der Pflegebereich, Hotel- und Gastronomiebetriebe, die Bauwirtschaft und Sicherheitsdienstleister sowie Logistik und Speditionen, aber auch viele Industrie- und Dienstleistungssparten. „Wichtig sind jetzt effektive Beratungsangebote und optimierte Anwerbe- und Verwaltungsverfahren, damit Betriebe und potenzielle Zuwanderer nicht monate- oder gar jahrelang aufeinander warten müssen. Dazu gehört auch eine einheitliche Behördenpraxis, vor allem bei den Visaverfahren“, betont BIHK-Chef Gößl. In den Anerkennungsverfahren für im Ausland erworbene Berufsqualifizierungen spielen die IHKs eine wichtige Rolle. Ihre deutschlandweit zentrale Anerkennungsstelle IHK-FOSA ist bereits seit 2012 ebenfalls in Nürnberg ansässig.

Gößl kritisiert, dass die für die Einreise zur Arbeitsplatzsuche verlangten Sprachkenntnisse nicht praxisgerecht und überzogen sind. „Einwanderer sollten die Möglichkeit haben, ihre Kenntnisse nach Ankunft in Deutschland schnell aufzubessern und das für einen längeren
Aufenthalt geforderte Niveau später nachzuweisen“, so der BIHK-Chef. Dies gelte insbesondere auch für IT-Fachkräfte ohne akademische Vorbildung, für die mit dem neuen Gesetz ein vereinfachtes Anerkennungsverfahren der beruflichen Qualifikation gilt. Gößl bemängelt ebenso, dass die in Bayern sehr stark gesuchten Berufskraftfahrer vom beschleunigten Fachkräfteverfahren ausgenommen sind. Für sie seien außerdem die Hürden für die Anerkennung ausländischer Lkw- und Busführerscheine in Deutschland viel zu hoch.

Der Stellenaufbau in Bayern wird bereits zu mehr als der Hälfte von ausländischen Fachkräften getragen, so die Statistik der Arbeitsagentur. Die Zahl der beschäftigten Ausländer im Freistaat ist in den vergangenen fünf Jahren von 540.000 auf 880.000 gestiegen. Der Ausländeranteil an allen Beschäftigten stieg dadurch von 10,7 auf 15,5 Prozent. Rund
60 Prozent der Beschäftigten ohne deutschen Pass stammen derzeit noch aus EU-Ländern. „Die Zahlen belegen, wie dringend die bayerischen Unternehmen ein reibungslos funktionierendes Fachkräfteeinwanderungsgesetz brauchen“, so der BIHK-Chef.

Weitere Informationen

Downloads

Hier finden Sie BIHK-Publikationen, Positionierungen und Stellungnahmen zum Download.

Download

Pressebereich

Hier finden Sie unsere Pressemitteilungen, Bildmaterial sowie Ansprechpartner für Presseanfragen.

Zum Pressebereich