Webinarreihe "Novelle der Nachhaltigkeitsberichterstattung"

Mit der neuen Europäischen Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) verpflichtet die Europäische Union künftig weitaus mehr Unternehmen als bislang zur Veröffentlichung von Nachhaltigkeitsinformationen. Die Informationen müssen entsprechend der neuen Europäischen Standards erhoben und im Lagebericht veröffentlicht werden. Dabei sind gestaffelten Anwendungsfristen vorgesehen - die ersten Unternehmen müssen bereits ab dem Geschäftsjahr 2024 nach den neuen Vorgaben berichten. In der Webinarreihe "Novelle der Nachhaltigkeitsberichterstattung", zu der Sie die bayerischen IHKs herzlich einladen, werden die neuen Vorschriften umfassend beleuchtet.

Aufzeichnung der Webinarreihe IHK-Update "Taxonomie, CSRD, CSDDD - Bürokratieoffensive aus Brüssel?" mit Prof. Dr. Matthias S. Fifka, Vorstand des Instituts für Wirtschaftswissenschaft und Professor für Betriebswirtschaftslehre an der Universität Erlangen-Nürnberg

Die bayerischen IHKs laden Sie herzlich zum nächsten Webinar in der Reihe "Novelle der Nachhaltigkeitsberichterstattung: Was kommt mit der CSRD auf Unternehmen zu und wie bereite ich mich vor?" ein.

Wann: Dienstag, 27. Februar 2024, 11:00 - 12:30

Mit der neuen Europäischen Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) verpflichtet die Europäische Union zukünftig weitaus mehr Unternehmen als bislang zur Veröffentlichung von Nachhaltigkeitsinformationen. Erste Unternehmen müssen bereits ab dem Geschäftsjahr 2024 nach den neuen Vorgaben berichten. Ab dem Geschäftsjahr 2025 sind alle großen Unternehmen zur Veröffentlichung von Nachhaltigkeitsinformationen verpflichtet.

In dem Webinar "Erste Schritte zum Nachhaltigkeitsbericht nach CSRD: Auf Bestehendem aufbauen - wesentliche Themen identifizieren" am 27. Februar 2024 zeigt Thomas Nienhaus von Arqum auf, inwiefern ein Umweltmanagementsystem Unternehmen bei der Umsetzung der neuen Anforderung der CSRD unterstützt und wie sich die Umwelterklärung im Nachhaltigkeitsbericht integrieren lässt. Anschließend berichtet Laura Strobl von den Stadtwerken München, wie ihr Unternehmen die doppelte Wesentlichkeitsanalyse umgesetzt und somit die Inhalte für den Nachhaltigkeitsbericht nach CSRD definiert hat.

Agenda:

  • Auf Bestehendem aufbauen – Synergien nutzen: Von der Umwelterklärung zum Nachhaltigkeitsbericht (Thomas Nienhaus, Arqum GmbH)
  • Berichtsinhalte definieren – Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse richtig umsetzen (Laura Strobl, Stadtwerke München GmbH)
  • Q&A Session – Fragen & Antworten


Moderation: Dr. Henrike Purtik, BIHK e.V.

Anmeldunghttps://register.gotowebinar.com/register/27553098971378528

Bitte beachten Sie bei Ihrer Teilnahme die Hinweise zum Datenschutz des BIHK e.V. für Teilnehmende von Webinaren: https://www.bihk.de/informationspflichten-zum-datenschutz-nach-dsgvo/informationspflichten-webinare.html

 

Die Neuregelung der Nachhaltigkeitsberichterstattung – Was kommt mit der CSRD auf Unternehmen zu und wie bereite ich mich vor?

Donnerstag, der 22. Juni 2023, 11:00-12:30 Uhr

In dem Auftakt-Webinar gibt Meike Freese von der Fährmann Unternehmensberatung einen Überblick über die neuen gesetzlichen Vorgaben und erläutert, was sich für Unternehmen ändert. In einem Erfahrungsbericht aus der Praxis zeigt Dr. Laura Sasse von der Sasse AG zudem auf, wie sich ihr Unternehmen auf die neue Berichtspflicht vorbereitet.

Agenda: 
- Begrüßung & Moderation (Dr. Henrike Purtik, BIHK e.V.)
- Die neue „Corporate Sustainability Reporting Directive“ (CSRD) – Was ändert sich für Unternehmen in der Nachhaltigkeitsberichterstattung? (Meike Freese, Fährmann Unternehmensberatung GmbH)
- Erfahrungsbericht aus der Praxis: Wie bereite ich mich auf die neuen Berichtspflicht vor? (Dr. Laura Sasse, Sasse AG)
- Q&A Session – Fragen & Antworten

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Die doppelte Wesentlichkeit - Welche Nachhaltigkeitsinformationen muss ich offenlegen?

Mittwoch, der 28. Juni 2023, 11:00-12:30 Uhr

In dem zweiten Webinar stellt Ihnen Dr. Christopher Scheubel von der cubemos GmbH das Konzept der doppelten Wesentlichkeit vor. Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse ist in der neuen Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung zentraler Ausgangspunkt, um die Inhalte für die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu bestimmen. 

Agenda: 
- Begrüßung & Moderation (Dr. Henrike Purtik, BIHK e.V.)
- Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse – Ausgangspunkt für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (Dr. Christopher Scheubel, cubemos GmbH)
- Erfahrungsbericht aus der Praxis: Welche Themen sind für mein Unternehmen wesentlich und wie bereite ich mich auf die neue Berichtspflicht vor?
- Q&A Session – Fragen & Antworten

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Sustainable Finance – Steigende Nachhaltigkeitsanforderungen seitens des Finanzsektors

Donnerstag, 6. Juli 2023, 10:00 – 11:30 Uhr

In dem dritten Webinar erläutert Bernhard Eichiner von der IHK für München und Oberbayern, wie Sustainable Finance, die EU-Taxonomie und die neuen Nachhaltigkeitsberichtspflichten für Unternehmen zusammenhängen. In einem Erfahrungsbericht aus der Praxis berichtet Jochen Knoesel von der Knoesel & Ronge Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG, wie ein Vermögensverwalter mit der steigenden Bedeutung von Nachhaltigkeit umgeht und welche Anforderungen sich damit für die Realwirtschaft ergeben.

Agenda: 
- Begrüßung & Moderation (Mareen Capristo, IHK Würzburg-Schweinfurt)
- Sustainable Finance und die EU-Taxonomie – Der Finanzmarkt als Treiber für nachhaltiges Wirtschaften (Bernhard Eichiner, IHK für München und Oberbayern)
- Erfahrungsbericht aus der Praxis: Der Blick eines Vermögensverwalters (Jochen Knoesel, Knoesel & Ronge Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG)
- Q&A Session – Fragen & Antworten

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Weitere Termine sind nach der Verabschiedung der neuen Europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards durch die Europäische Kommission für Juli/August 2023 in Planung. Detaillierte Informationen folgen rechtzeitig.

Bitte beachten Sie für Ihre Teilnahme die Hinweise zum Datenschutz des BIHK e.V. für Teilnehmende von Webinaren:
https://www.bihk.de/informationspflichten-zum-datenschutz-nach-dsgvo/informationspflichten-webinare.html 

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