Webinarreihe "Novelle der Nachhaltigkeitsberichterstattung"
Mit der neuen Europäischen Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) verpflichtet die Europäische Union künftig weitaus mehr Unternehmen als bislang zur Veröffentlichung von Nachhaltigkeitsinformationen. Die Informationen müssen entsprechend der neuen Europäischen Standards erhoben und im Lagebericht veröffentlicht werden. Dabei sind gestaffelten Anwendungsfristen vorgesehen - die ersten Unternehmen müssen bereits ab dem Geschäftsjahr 2024 nach den neuen Vorgaben berichten. In der Webinarreihe "Novelle der Nachhaltigkeitsberichterstattung", zu der Sie die bayerischen IHKs herzlich einladen, werden die neuen Vorschriften umfassend beleuchtet.
Aufzeichnung der Webinarreihe IHK-Update "Taxonomie, CSRD, CSDDD - Bürokratieoffensive aus Brüssel?" mit Prof. Dr. Matthias S. Fifka, Vorstand des Instituts für Wirtschaftswissenschaft und Professor für Betriebswirtschaftslehre an der Universität Erlangen-Nürnberg
Weitere Termine sind nach der Verabschiedung der neuen Europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards durch die Europäische Kommission für Juli/August 2023 in Planung. Detaillierte Informationen folgen rechtzeitig.
Bitte beachten Sie für Ihre Teilnahme die Hinweise zum Datenschutz des BIHK e.V. für Teilnehmende von Webinaren:
https://www.bihk.de/informationspflichten-zum-datenschutz-nach-dsgvo/informationspflichten-webinare.html