Fiasko bei Registrierkassen verhindern

München (03.07 2020) – Mit äußerstem Unverständnis reagieren die bayerischen IHKs auf die erneute Ablehnung des Bundesfinanzministeriums, eine Fristverlängerung bei der Aufrüstung von elektronischen Kassensystemen einzuräumen. Der Bayerische Industrie- und Handelskammertag (BIHK) fordert mit Nachdruck, den durch die Corona-Pandemie und den Lock-Down gebeutelten Unternehmen, insbesondere in Handel und Gastronomie, mehr Zeit für die erforderlichen Nachrüstungen zu geben.

BIHK: Bundesfinanzministerium muss dringend Fristen verlängern

München (03.07 2020) – Mit äußerstem Unverständnis reagieren die bayerischen IHKs auf die erneute Ablehnung des Bundesfinanzministeriums, eine Fristverlängerung bei der Aufrüstung von elektronischen Kassensystemen einzuräumen. Der Bayerische Industrie- und Handelskammertag (BIHK) fordert mit Nachdruck, den durch die Corona-Pandemie und den Lock-Down gebeutelten Unternehmen, insbesondere in Handel und Gastronomie, mehr Zeit für die erforderlichen Nachrüstungen zu geben.

„Die Unnachgiebigkeit des Bundesfinanzministeriums sendet ein fatales Signal an unsere Unternehmen. Angesichts der aktuellen Krise brauchen die Betriebe Rückenwind und keine zusätzlichen Belastungen. Viele Unternehmen kämpfen derzeit um ihre Existenz und haben schlicht keine Ressourcen, kostenintensive und technisch anspruchsvolle Regularien umzusetzen. Deswegen fordern wir grundsätzlich von der Politik ein Belastungsmoratorium. Das heißt, alle neuen Gesetze, Verordnungen und regulative Vorhaben, die mehr Aufwand und Bürokratie für die Wirtschaft bedeuten, müssen auf Eis gelegt werden“, unterstreicht BIHK-Hauptgeschäftsführer Manfred Gößl.

Im Fall der Kassensysteme hätten zudem stark verspätete Zertifizierungen durch die zuständige Bundesbehörde eklatante Verzögerungen in der Marktverfügbarkeit der benötigten Systeme verursacht. Dadurch kam es auch zu Engpässen bei Dienstleistern für Kassensysteme. Der BIHK schätzt, dass bayerische Händler, Gastronomen und andere Gewerbetreibende rund 400.000 Kassen nachrüsten müssen. Insgesamt sprechen sich die zuständigen Vertreter von zwölf Bundesländern, darunter Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU), für eine Fristenverlängerung bis Ende März 2021 aus.

Unternehmen mit elektronischen Registrierkassen sollten ursprünglich ihre Systeme ab Anfang 2020 mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (tSE) ausrüsten. Da bis dahin keine zertifizierten Sicherheitslösungen am Markt erhältlich waren, hatte das Bundesfinanzministerium nach entsprechenden Forderungen der Wirtschaft eineNichtbeanstandungsfrist bis 30. September 2020 eingeräumt.

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