Umweltschadensgesetz: Wer nichts dafür kann, soll nicht zahlen
Unternehmen sollen nicht für Schäden an Ökosystemen geradestehen, wenn sie Folge einer legalen Tätigkeit sind. Dies fordern der Bayerische Industrie- und Handelskammertag, BIHK, der Verband der Chemischen Industrie e.V. Landesverband Bayern und der ZVEI Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e.V. Landesstelle Bayern im Dezember 2007 vom damaligen bayerischen Ministerpräsidenten Günter Beckstein. Er solle einen Gesetzentwurf vorlegen, der von der europa- und bundesrechtlich vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch macht, die Kosten nicht auf die Unternehmen abzuwälzen.Ausgangspunkt ist das am 14. November in Kraft getretene Umweltschadensgesetz. Es sieht vor, dass Unternehmen auch dann für Sanierung von Umweltschäden zahlen müssen, wenn es sich um Folge einer genehmigten Tätigkeit handelt.
Nach dem Umweltschadensgesetz haben die Unternehmen die Kosten selbst dann zu tragen, wenn für eine Emission eine Genehmigung vorliegt oder sie nach dem Stand der wissenschaftlichen und technischen Erkenntnisse nicht vorhersehbar war. Damit verschärft es die Haftung der Unternehmen für Umweltschäden erheblich, heißt es in dem Brief an Beckstein. Die Länder können eine Kostenbefreiungsreglung vorsehen, wenn eine Genehmigung für die Tätigkeit vorlag und weder vorsätzlich noch fahrlässig gehandelt wurde. Andere Länder wie Frankreich, Spanien oder Portugal haben von der Kostenbefreiungsmöglichkeit Gebrauch gemacht, um die inländische Wirtschaft zu schützen, schreiben BIHK, VCI und ZVEI an Beckstein. Mit einer landesrechtliche Regelung könne Bayern Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten der bayerischen Wirtschaft vermeiden und sich einen Standortvorteil verschaffen.