IHK für bessere Stellung der Kreditnehmer

Im Vorfeld der Expertenanhörung im Bundestag am 23. Januar 2008 zum Thema Kreditverkauf hat sich der Bayerische Industrie- und Handelskammertag für eine Besserstellung der Kreditnehmer ausgesprochen. Die Tendenz der Kreditinstitute, Kredite zu verkaufen, wirke sich auf die Finanzierung des Mittelstandes und so auf die Stabilität des Wirtschaftssystems direkt aus. Daher begrüßen die bayerischen IHK Überlegungen, Regelungen zum Foderungsverkauf in das Risikobegrenzungsgesetz aufzunehmen.

Die Regelungen seien notwendig, um die Transparenz für Kreditnehmer zu verbessern, damit sie im Falle eines Verkaufs auch handeln können. Besonders unterstützen die bayerischen IHKs

  • die Verpflichtung der Kreditinstitute, Kredite anzubieten, die nicht veräußert werden dürfen
  • die Einräumung eines außerordentlichen Kündigungsrechtes für den Fall des Kreditverkaufs ohne Zustimmung
  • die Verpflichtung der Kreditinstitute, drei Monate vor dem Ablauf der Zinsbindung über die Bereitschaft zur Fortführung zu informieren
  • die Forderung, dass diese Regelungen gleichermaßen auch für Kaufleute gelten.

Die vorgeschlagenen Regelungen seien aufgrund der derzeitigen Machtlosigkeit der Kreditnehmer erforderlich.

DIHK AHK

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