IHK nimmt Stellung zum Gaststättengesetz
Einen Sachkundenachweis für Gastwirte lehnen die bayerischen IHKs ab. Die vorgesehene Erlaubnispflicht und eine Schulung im Lebensmittelrecht reichten aus, unterstreicht der Bayerische Industrie- und Handelskammertag BIHK in einer Stellungnahme zum Entwurf des Bayerischen Gaststättengesetzes. Grundsätzlich begrüßen die IHKs den Deregulierungsansatz, der sich durch den Entwurf zieht, ganz besonders, dass die Erlaubnis eine reine Personalkonzession sein soll und nicht mehr von Räumlichkeiten abhängt. Dies verhindere kostenintensive Doppelprüfungen.
Das Gesetz sieht eine Erlaubnispflicht für Gastwirte vor, die Alkohol ausschenken wollen, die von den IHKs grundsätzlich unterstützt wird Ziel ist es, dem Alkoholmissbrauch vorzubeugen. Dass der Gesetzentwurf auf eine Sachkundeprüfung als Berufszugangsschranke für Gastwirte verzichtet, findet ebenfalls den Beifall der IHKs.
Mit einer Sachkundeprüfung bestehe die Gefahr der Inländerdiskriminierung. Denn nach der EU-Berufsanerkennungsrichtlinie muss in einem Mitgliedsstaat erworbene Berufserfahrung als Sachkundenachweis anerkannt werden. Zudem verweisen die IHKs in ihrer Stellungnahme auf die Entwicklung im Lebensmittelrecht. Dieses sieht vor, dass Personen, die mit leicht verderblichen Lebensmitteln hantieren, über Fachkenntnisse verfügen müssen. Nachgewiesen werden sollen diese in einer Schulung. Diese Schulungspflicht, die alle Personen in einem Betrieb betrifft, könne besser als Sachkundeprüfungen Gesundheitsgefährdungen vorbeugen. Die Schulung mache den bisherigen IHK-Unterrichtungsnachweis entbehrlich.