IHK-Ausschuss fordert Korrektur von Fehlentwicklungen
Die schnelle Korrektur der Unternehmensteuerreform und der Antimissbrauchsgesetzgebung im Steuerrecht fordert der Finanz- und Steuerausschuss der IHK München. In einer am 16. Oktober 2007 verabschiedeten Resolution moniert der Ausschuss insbesondere die 'Mittelstandslücke' und die fehlende Berücksichtigung der wirtschaftlichen Realität in einer globalisierten Welt. Der Ausschuss kritisiert zudem die ausufernden Antimissbrauchsregelungen: Um wenige schwarze Schafe und Steuergestalter zu treffen, würde die ganz überwiegende Mehrheit der steuerehrlichen Unternehmer in Mitleidenschaft gezogen.
- Mit den neuen Hinzurechnungen bei der Gewerbesteuer gerieten Unternehmen in eine existenzgefährdende Substanzbesteuerung. Dies gelte besonders bei der neu eingeführten Hinzurechnung von Mieten und Pachten.
- Die Besteuerung von Funktionsverlagerungen ist nach Auffassung des IHK-Ausschusses ein 'Fremdkörper in einer globalisierten Welt'. Geradezu konpraproduktiv könne die Regelung beim Aufbau neuer Absatzgebiete wirken.
- Vor allem kleine und mittlere Unternehmen tragen durch die Verbreiterung der Bemessungsgrundlage und die Beschränkung der Sofortabschreibung geringwertiger Güter einen maßgeblichen Anteil an der Gegenfinanzierung. Sie können aber nicht von dem Investitionsabzugsbetrag oder der Thesaurierungsrücklage profitieren. Um diese Mittelstandslücke zu schließen, müsse insbesondere der Investitionsabzug und die Steuersatzsenkung einem größeren Unternehmerkreis zugänglich gemacht und eine Forschungsförderung für den innovativen Mittelstand etabliert werden.
- Bei der sogenannten Mantelkaufregelung, so die Resolution, werden bei einem Anteilseignerwechsel bei vielen Unternehmen die in Vorjahren entstandenen Verluste mit einem Schlag steuerlich unwirksam, obwohl viele Unternehmen mit den gleichen Arbeitnehmern weiterhin das gleiche Geschäft betreiben.
Mit Nachdruck wendet sich schließlich der Ausschuss gegen die immer umfangreicheren Antimissbrauchsregelungen. 'Hier wird der Kollateralschaden zum Regelfall', klagen die Steuerexperten.
Die Resolution wurde in der Folge auch vom BIHK in ähnlicher Form übernommen. Beide Resolutionen finden Sie in der rechten Spalte zum Download.