Kein Bedarf für neue EU-Antidiskriminierungsrichtlinie
Am 2. Juli 2008 hat die EU-Kommission eine neue Richtlinie zur Gewährleistung der Gleichbehandlung in den Bereichen Sozialschutz, Bildung, sowie Zugang zu und Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, einschließlich Wohnraum, vorgelegt. Weitere Maßnahmen auf EU-Ebene zur Nichtdiskriminierung über den Bereich des Arbeitsrechtes hinaus sind nach Auffassung der IHK-Organisation unnötig.
Der Bayerische Industrie- und Handelskammertag (BIHK) hat in einer Stellungnahme erklärt, dass diese neue Richtlinie für die bayerischen Unternehmen nicht zumutbar sei. Sie würde neue erhebliche Bürokratiebelastungen seitens der EU aufstellen und komme gerade einmal zwei Jahre nach Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG22). Zudem gebe es noch keine detaillierte Evaluierung über die Auswirkungen der bisherigen Antidiskriminierungsmaßnahmen. Seine Bedenken hat der BIHK auch gegenüber den bayerischen Bundestagsabgeordneten zum Ausdruck gebracht. Die BIHK-Stellungnahme können Sie in der rechten Spalte abrufen.
Noch am Tage der Bekanntgabe hat ebenfalls der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) die neue Antidiskriminierungsrichtlinie in einer Presseerklärung als überzogene Regulierung kritisiert (siehe rechte Spalte). Der DIHK hat seine ablehnende Haltung darüber hinaus in einer ausführlichen Stellungnahme an die Bundesministerien für Wirtschaft, Familie, Justiz und Arbeit sowie an die Europäische Kommission zum Ausdruck gebracht.
Bei der Anhörung des Europäischen Parlaments am 2. April 2009 hat dieses ein positives Votum zu einer weiteren Antidiskriminierungsrichtlinie abgegeben, allerdings mit einer erheblichen Zahl an Gegenstimmen. Eine Studie der deutschen Antidiskriminierungsstelle des Bundes, die am gleichen Tag veröffentlicht wurde, kam demgegenüber zu dem Ergebnis, dass in Bezug auf Antidiskriminierung kein gesetzlicher Regelungsbedarf bestehe.
Für eine Verabschiedung des EU-Richtlinienentwurfs bedarf es der Einstimmigkeit der Mitgliedsstaaten im Rat.