UWG: Abmahnern das Geschäft erschweren
Bessere Handhabe gegen professionelle Abmahner - das fordert der Bayerische Industrie- und Handelskammertag (BIHK) mit Blick auf das immer weiter um sich greifende Abmahnunwesen. Seine Vorschläge sind Gegenstand von Beratungen um eine weitere Novellierung des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG).
- Der BIHK fordert die Einschränkung des fliegenden Gerichtsstandes. Findet ein Abmahner einen echten oder vermeintlichen Verstoß im Internet, kann er derzeit praktisch überall Klage erheben. Damit hat er die Möglichkeit, dort aktiv zu werden, wo das Gericht seinem Ansinnen gewogen ist.
- Zudem sollte nach Auffassung des BIHK die Bagatellgrenze konkretisiert werden. Bisher können geringfügige Verstöße auch dann abgemahnt werden, wenn sie den Wettbewerb nicht wirklich beeinträchtigen, es kann mit Kanonen auf Spatzen geschossen werden.
- Serienabmahnungen könne man beikommen, wenn der Streitwert begrenzt würde, schlägt der BIHK vor. Mit sinkenden Abmahnkosten fällt das Interesse professioneller Abmahner.
- Grundsätzlich sollte der Rechtsmissbrauch schärfer definiert werden. Bei massenhaftem Abmahnen sei kein vernünftiges Verhältnis mehr zur eigentlichen Geschäftstätigkeit erkennbar.
Angeregt wurde auch, dass das Zweite Gesetz zur Änderung des UWG möglichst bald dem Ersten Änderungsgesetz zur Umsetzung der EU-UGP-Richtlinie (in Kraft getreten am 30.12.2008) nachfolgen sollte.