Unternehmensteuerreform belastet Einzelhandel

BIHK wendet sich gegen Hinzurechnung von Mieten und Pachten

Die geplante Unternehmensteuerreform bedroht nach Auffassung des Bayerischen Industrie- und Handelskammertages (BIHK) und des Landesverbandes des Bayerischen Einzelhandels (LBE) den Einzelhandel existenziell. Grund dafür, schreiben die Wirtschaftsorganisationen an den Münchner OB und Präsidenten des Deutschen Städtetages, Christian Ude, seien die Hinzurechnungen von Mieten und Pachten bei der Gewerbesteuer. Für die Mieten unterstellen die bisherigen Pläne einen Finanzierungsanteil von 75 Prozent, von dem wiederum ein Viertel der Besteuerung unterworfen werden soll. Diese Hinzurechnungen vervielfachten für sehr viele Einzelhandels- und Gastronomieunternehmen die Gewerbesteuerlast und besteuerten die Substanz, so BIHK und LBE. Mieten und Pachten konnten bisher als Kosten vom gewerbesteuerpflichtigen Gewinn abgezogen werden.

Dies treffe insbesondere den Handel in teuren Innenstadtlagen, heißt es in dem Brief an Ude. Die 1a-Lagen der deutschen Top-Großstädte verzeichnen Ladenmieten zwischen 100 und 250 Euro pro Quadratmeter, aber auch in Städten mit bis zu 100.000 Einwohnern müsse der Handel häufig zwischen 50 und 80 Euro für die Geschäftsräume zahlen. Die Substanzbesteuerung treffe den Handel als eine nicht renditestarke Branche besonders. Folge wären Geschäftsaufgaben und das Ausbluten der Citys.

BIHK und LBE kritisieren zudem, dass die Mieten nicht nur von den Ladenbetreibern, sondern auch von den gewerblichen Vermietern versteuert werden müssten und es sich dann um eine Doppelbesteuerung handele. „Ohne substanzielle Änderungen bei der Gewerbesteuer wird die gesamte Unternehmensteuerreform im Handel ins Leere laufen“, schreiben BIHK und LBE deshalb an Ude.

DIHK AHK

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