Kritik der bayerischen Wirtschaft bestätigt

Erbschaftsteuerreform laut Gutachter nicht verfassungskonform

Die geplante Reform der Erbschaftsteuer, wie sie die Große Koalition noch in diesem Herbst beschließen will, ist nach Ansicht des Passauer Rechtsprofessors Rainer Wernsmann verfassungswidrig. In seinem Gutachten, das der Deutsche Industrie- und Handelskammertag, DIHK, in Auftrag gegeben hatte, bestätigt er damit die Kritik der Wirtschaft. Die bayerische Wirtschaft hatte bereits vor Monaten vor allem die geplante Verhaftungsfrist von 15 Jahren mit dem „Fallbeileffekt“  als falsch und mittelstandsfeindlich kritisiert. Darüber hinaus hatten die bayerischen IHKs in einem Schreiben an Finanzminister Erwin Huber eine länderspezifische Regelung bei Steuertarifen und Steuerfreibeträgen gefordert. Dies wurde nun vom Gutachten bestätigt.

„Mit ihrer geplanten Steuerreform gefährdet die Regierung  nicht nur den erfolgreichen Generationenwechsel in vielen Unternehmen, sondern begibt sich auch noch auf rechtliches Glatteis“, sagt Erich Greipl, Präsident des Bayerischen Industrie- und Handelskammertages (BIHK). Die bayerische Wirtschaft fordere deshalb nach wie vor, das Abschmelzmodell ohne Nebenbedingungen, wie im Koalitionsvertrag von 2005 vorgesehen, umzusetzen oder diese Steuer ganz abzuschaffen.

DIHK AHK

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