Bayerische Wirtschaft fordert Änderungen bei der Erbschaftsteuer

BIHK: Koalitionsvereinbarung muss eingehalten werden

Eine völlige Entlastung des Unternehmensvermögens von der Erbschaftsteuer fordert der Bayerische Industrie- und Handelskammertag, BIHK, in einer Resolution. Die bayerischen IHKs kritisieren, dass der Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums vom 21. November dem Koalitionsvertrag widerspricht. Der Entwurf zur Erbschaftsteuerreform sieht nur eine Entlastung von 85 Prozent der Bemessungsgrundlage für Betriebsvermögen vor, während die Koalition eine vollständige Entlastung vereinbart hatte. Zudem sollen Unternehmen, deren Betriebsvermögen zu mehr als 50 Prozent aus dem vom Gesetzgeber neu definierten „Verwaltungsvermögen“ (beispielsweise fremdvermietete Grundstücke) besteht, gar nicht von der Ermäßigung profitieren. Sie werden sogar mit einer massiven Steuererhöhung konfrontiert. Der BIHK verlangt, die versprochene vollständige Entlastung der Unternehmen einzuhalten.

Der BIHK kritisiert den Plan, nach dem es zu einer Nachversteuerung kommen soll, wenn der Betrieb innerhalb von 15 Jahren (bislang 5 Jahre) verkauft oder aufgegeben wird. Diese Frist sei viel zu lang, denn damit entstehen 15 Jahre Unsicherheit über die letztendliche Erbschaftsteuer.

Die Resolution des BIHK übt Kritik an der Lohnsummenregelung, nach der in den folgenden zehn Jahren die Lohnsumme nie geringer sein darf als 70 Prozent der Lohnsumme in den vorhergehenden fünf Jahren. Dies hat nach Auffassung des BIHK erhebliche negative Folgen. „Muss der Erbe Mitarbeiter entlassen, um den Betrieb und andere Arbeitsplätze zu retten, würde er nach diesem Vorschlag noch dazu zu einem besonders ungünstigen Zeitpunkt mit höherer Erbschaftsteuer bestraft,“ so die BIHK-Resolution.

„Während die Nachbarländer rund um Bayern die Erbschaftsteuer abschaffen, führt die Erbschaftsteuerreform zu einer starken Erhöhung der Bürokratie zu einer 15-jährigen Unsicherheit über die anfallende Erbschaftsteuer und für einige Unternehmen diametral entgegen der Koalitionsvereinbarung zu einer Erhöhung der Erbschaftsteuer,“ bekräftigt BIHK-Hauptgeschäftsführer Reinhard Dörfler.

DIHK AHK

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