Ernüchterndes Ergebnis

Bayerische Wirtschaft kritisiert Fallstricke der Erbschaftsteuerreform

 

Mit der Vereinbarung der Großen Koalition zur Erbschaftsteuerreform ist der Regierung aus der Sicht der bayerischen Wirtschaft kein großer Durchbruch gelungen. „Wir hätten uns gerade für den Mittelstand eine einfache und klare Regelung gewünscht, wie sie die Bundesregierung in ihrer Koalitionsvereinbarung bereits 2005 beschlossen hatte“, sagt Peter Driessen, Hauptgeschäftsführer des Bayerischen Industrie- und Handelskammertages, BIHK. Darin war festgelegt, dass für jedes Jahr der Unternehmensfortführung die Erbschaftsteuer reduziert werden soll und nach zehn Jahren ganz entfällt.

 

Zwar seien jetzt diese Haltefristen, im Vergleich zum bisherigen Gesetzentwurf, von 15 Jahre auf zehn oder wahlweise sieben Jahre erheblich reduziert worden. Doch blieben die lange von der Wirtschaft kritisierten Fallstricke wie die umstrittenen Lohnsummenregelungen und die Unterteilung des Betriebsvermögens in nicht begünstigtes Verwaltungs- und begünstigtes Betriebsvermögen bestehen. „Das erzielte Ergebnis ist deshalb so ernüchternd, weil es bewirkt, dass die meisten Mittelständler eben nicht vollständig von der Erbschaftsteuer befreit werden“, so der BIHK-Chef. Im Gegenteil: Gerade in kritischen Phasen, die der Unternehmer vielleicht nur mit weniger Mitarbeitern überstehen kann, droht ihm nun noch zusätzlich die Erbschaftsteuer.

DIHK AHK

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